Nach Jahren am Ziel: Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt von Hähnlein

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Im Bild (v.l.): Harald Finger (Vorsitzender der Gemeindevertretung), Andreas Stürmlinger (Schutzmann vor Ort), Harald Heldmann (Leiter der Polizeistation Pfungstadt), Bürgermeister Sebastian Bubenzer, Alsbach-Hähnleins Ordnungsamtsleiter Patrick Spalke. (Foto: Gemeinde Alsbach-Hähnlein)

Auf diese Nachricht haben viele Hähnleinerinnen und Hähnleiner lange gewartet. Am gestrigen Donnerstag (2.) war es dann soweit: Die Gemeinde konnte in der Gernsheimer Straße und hinter dem östlichen Ortseingang in der Alsbacher Straße (Ortsdurchfahrt, L 3112) eine ganztägige Tempo 30-Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen.

Da es sich in dem betroffenen Bereich um eine Landesstraße handelt, wurde das Thema in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Straßenbaulastträger Hessen Mobil koordiniert und auch das Polizeipräsidium Südhessen war in den Prozess eingebunden.

Eine Landesstraße ohne Unfallschwerpunkt? Das hatte es in den vergangenen Jahren mehrfach unmöglich gemacht, ganztägig eine Geschwindigkeitsreduzierung anzuordnen. Dabei berichteten Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig, dass sie Tempo 30 an manchen Engstellen in der Gernsheimer Straße für unabdingbar hielten – insbesondere, wenn auch noch Schwerlastverkehr den begrenzten Raum auf der Straße nutzen muss.

Zwischenzeitlich konnte zwar eine Geschwindigkeitsreduzierung für die Nachtstunden angeordnet werden, doch für den Tag ist die Gemeinde Alsbach-Hähnlein erst jetzt am Ziel.

„Begründen lässt sich das mit jüngsten Lärmmessungen“, erklärt Bürgermeister Sebastian Bubenzer. So wurde bei der letzten Verkehrszählung festgestellt, dass an etwa 100 von 130 geprüften Häusern entlang der Gernsheimer Straße tagsüber regelmäßig eine Lärmbelastung von mehr als 65 Dezibel gemessen wird. „Ich habe das bereits an anderer Stelle in unserem Gemeindeparlament gesagt: Das entspricht einer Lärmbelastung, die irgendwo zwischen ‚normaler Sprache in einem Meter Abstand‘ und ‚Staubsauger in einem Meter Entfernung‘ angesiedelt ist.“

Darüber hinaus wird ebenfalls an etwa 100 Häusern nachts regelmäßig ein Wert von 55 Dezibel überschritten.

„Damit kann die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung nun aus Gründen des Lärmschutzes nach Maßgabe der Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV) erfolgen“, so Bubenzer weiter. Dass mit einer angestrebten Reduzierung des Lärms nun auch noch der Verkehrsfluss sicherer werde, sei ein nicht zu verachtender „Nebeneffekt“.

Bubenzer dankte in diesem Zusammenhang nicht nur Hessen Mobil, Wolfgang Röhrig von der Unteren Verkehrsbehörde sowie der Polizei. „Mein besonderer Dank gilt unserem Ordnungsamtsleiter Patrick Spalke, der nicht nur frühzeitig auf die Möglichkeit einer Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen aufmerksam wurde, sondern in den vergangenen Monaten am Ball blieb, um zu einem positiven Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger von Hähnlein zu kommen.“

Perspektivisch möchte die Gemeinde auch noch in der Rodauer Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 umsetzen. „Hier gehen wir davon aus, dass das mit der Inbetriebnahme der geplanten neuen Krippe (Arbeitstitel „Täubchen“) möglich wird. Und auch für den Bereich der Marktstraße zwischen Rodauer Straße und Waldstraße setzen wir uns für eine Tempo 30-Regelung ein.“

(Text: PM Gemeinde Alsbach-Hähnlein)