Aus für die Permakultur am Richer Bach bei Altheim?

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Dass im Naturschutz gut gemeint nicht immer gut gemacht ist, zeigt derzeit ein Beispiel vom Richer Bach nahe Altheim. Am Flüsschen im Osten der Gemarkung sollen die Uferrand-Streifen zwischen dem Münsterer Ortsteil und dem Babenhäuser Stadtteil Harpertshausen auf beiden Seiten von fünf auf zehn Meter verbreitert werden. Die Grundstücks-Besitzer sollen ihre dortigen Flächen deshalb gegen anderorts gelegene der Gemeinde Münster tauschen. Dies hat seinen Ursprung in der Wasser-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union, die die Untere Naturschutz-Behörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg und die beim NABU angesiedelte Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz vor Ort im Sinne der weiteren Renaturierung und Verbesserung des Fließgewässers voranbringen wollen.

Ein dazugehöriger Beschluss der Münsterer Gemeindevertretung brachte die Flurbereinigung vor wenigen Wochen formal einen Schritt weiter, doch in der Praxis könnte das Vorhaben auch ökologische Nachteile mit sich bringen. Dies zeigt die nun gefährdete Permakultur einer Gruppe von Münsterern und Altheimern, die gegen die Zerstörung ihres Kleinods jetzt auch juristisch vorgehen wollen.

Vor drei Jahren kaufte der Münsterer Norbert Born einen 1,5 Hektar großen Acker, der nur wenige Steinwürfe nördlich der Landesstraße 3095, die Altheim mit dem Groß-Umstädter Stadtteil Richen verbindet, liegt. Ein Zehntel davon, 1 500 Quadratmeter, verwendet Born seither für eine Permakultur: Dort stehen nicht nur Apfel-, Birnen-, Quitten-, Kirsch- und Kastanienbäume, wachsen nicht nur Kartoffeln, Salat und diverse Gemüsesorten im Boden; auch alte Sträucher und Kräuter werden kultiviert, etwa das Mutterkraut oder die Wildrose. „Das Wichtigste dabei ist das Mulchen“, weiß Born. „Die untere Heuschicht wandelt sich dann in Erde um.“ Man baue „Sachen an, die sich gegenseitig beeinflussen, wir verbessern damit die Fruchtbarkeit des Bodens, schaffen mit Bäumen, Sträuchern und einem Teil Wiese Nischen für Tiere und Pflanzen“.

Den entsprechenden Plan habe man auf Basis von Bodenproben exakt für dieses Flurstück konzipiert und mittlerweile rund 7 000 Euro investiert, etwa fürs Herbeikarren von Heu oder das Anpflanzen von Gewächsen. All das geschehe in der Freizeit und ohne Gewinnerzielungs-Absicht, lediglich mit der Aussicht auf ein bisschen Selbstversorgung und die Schaffung ökologischen Nutzens. Ein Vorzeigeprojekt, bei dem Born längst nicht mehr allein ist: Seit dem Start haben sich rund zwei Dutzend Münsterer und Altheimer dazugesellt, die in freien Stunden und aus freien Stücken ebenfalls in der Permakultur anpacken.

Käme es jedoch zu den geplanten Tauschgeschäften am Richer Bach, wäre die Sache nach nur drei Jahren schon wieder Geschichte. Dabei sei der nachgeahmte natürliche Kreislauf auf Nachhaltigkeit angelegt und brauche seine Entwicklungszeit, wie neben Norbert Born in Jürgen Schoeltzke und Simone Vargiu zwei weitere Beteiligte erläutern. Vor allem aber könne das kleine Öko-Paradies vor allem nicht von einer Stelle zur anderen verlegt werden, noch dazu angesichts unterschiedlicher, sich in Bodenpunkten respektive Ackerwertzahlen ausdrückenden Bodenfruchtbarkeiten.

Nicht nur den dreien, sondern auch den anderen, die sich mit dem Autor dieser Zeilen am bedrohten Fleck getroffen haben, ist das Unverständnis über die auch den Richer Bach betreffenden EU-Pläne anzumerken. Die Kritik entzündet sich sowohl an der Informationspolitik der involvierten Behörden (so der des Amts für Bodenmanagement in Heppenheim) als auch an der Pauschalität des Ansinnens. Schließlich stehe man mit der Ablehnung, den Boden am Ufer des Richer Bachs aufzugeben, entlang des Altheimer Ortsrands nicht alleine da. Im weiteren Verlauf des Flüsschens stünden beispielsweise Streuobst-Wiesen weiterer Grundbesitzer vor dem Aus.

Das schnelle Scheitern ihrer Permakultur wollen die Macher deshalb notfalls auf dem Rechtsweg verhindern. Drei Familien haben bereits juristischen Beistand hinzugezogen, bauen vor allem auf Paragraf 20 des Hessischen Naturschutz-Gesetzes, das den Titel „Vorrang freiwilliger Maßnahmen“ trägt. Nach Lesart der Hobbygärtner könnte im vorliegenden Fall eine „abweichende freiwillige Regelung“ zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes gegenüber den ordnungsrechtlichen Maßnahmen infolge der Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie getroffen und die Permakultur auf dieser Grundlage gewahrt bleiben. Zumal im Klein-Umstädter Erwerbs-Landwirt Gerhard Krautwurst ein weiterer Unterstützer der Gruppe der Ansicht ist, dass die Stilllegung breiterer Streifen auf beiden Seiten des Richer Bachs dem Gewässer (das vor allem vom Abwasser der Richer Kläranlage gespeist wird) deutlich weniger nützen würde als die Beseitigung von Unrat aus dem Flussbett.

(Text: jedö)