Afrikanische Schweinepest: LaDaDi ändert Allgemeinverfügung erneut

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(Grafik: LaDaDi)

Update 2: Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Allgemeinverfügung (AV) am 17. Juni erlassen. Die Regelungen wurden nun zum zweiten Mal überarbeitet und geändert (28.6.2024). Sowohl im Jagdbereich, als auch in der Landwirtschaft wurde die AV noch einmal präzisier gefasst und somit den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Die geänderte Allgemeinverfügung ist unter www.ladadi.de/asp zu finden und ab sofort gültig.

Update 1: Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Allgemeinverfügung am 17. Juni erlassen. Die Regelungen wurden nun erstmals überarbeitet und geändert (21.6.2024), was insbesondere eine Erleichterung für die Landwirtschaft bedeutet.

Lockerung für Sonderkulturen

So dürfen innerhalb der infizierten Zone Landwirte, welche Sonderkulturen anbauen (darunter u.a. Zwiebeln, Kartoffeln, Rüben, Spargel, Erdbeeren, Rebland sowie alle weiteren Gemüse, Kräuter und Obstanlagen einschließlich Streuobst sowie Nussbaumanlangen) ab sofort wieder alle auf diesen Flächen vorgesehenen Bearbeitungsschritte einschließlich maschinelle Ernte und Pflanzenschutzmaßnahmen vornehmen. Dabei sind die Landwirte aufgefordert, bei der Bewirtschaftung auf mögliche Schweinekadaver sowie lebende Tiere zu achten. Totfunde sind unverzüglich der Veterinärbehörde des Landkreis Darmstadt-Dieburg zu melden. Des Weiteren sind Bodenbearbeitungs- und Pflanzenschutznahmen im Maisanbau bis zu einer Pflanzenhöhe von 1m zulässig. In Flächen mit Ölsaaten, Getreide, Leguminosen sowie Gemenge und allen bodendeckenden Kulturen, die keinen unmittelbaren Blick auf den Boden erlauben, sind weiterhin keine maschinellen Bearbeitungsmaßnahmen und Ernten gestattet. Ausnahmen sind auf Antrag im Einzelfall möglich. Der Antrag ist schriftlich an das örtlich zuständige Veterinäramt (veterinaeramt@ladadi.de) zu stellen.

Präzision des Jagdverbots

Außerdem wurde das Jagdverbot in der geänderten Allgemeinverfügung präziser gefasst. So gilt ein grundsätzliches Jagdverbot mit Ausnahme der Nachsuche von Unfallwild mit Kadaversuchhunden oder Drohnen. Die geänderte Allgemeinverfügung ist unter www.ladadi.de/asp zu finden und ab sofort gültig.

Originalmeldung: Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Allgemeinverfügung in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt erlassen. Die Regelungen treten ab sofort in Kraft (17.6.2024) und sind unter www.ladadi.de/asp zu finden. Während die Infektion für Menschen ungefährlich ist, endet sie bei Schweinen fast immer tödlich.

Infiziertes Wildschwein im Kreis Groß-Gerau

Vergangene Woche wurde die ASP im Landkreis Groß-Gerau bei einem Wildschwein nachgewiesen. Ein weiteres Fortschreiten der Infektion in östliche Richtung kann daher nicht ausgeschlossen werden und ist angesichts der Verbreitung in ganz Ostmitteleuropa wahrscheinlich. Um den Fundort herum wurde in einem Radius von zirka 15 Kilometern eine sogenannte Restriktionszone eingerichtet. Die Kreiskommunen Erzhausen, Griesheim und Weiterstadt liegen in Teilen in dieser Zone.

Zum Schutz gegen die Verbreitung ASP hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Allgemeinverfügung erlassen. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung wird die Jägerschaft in der infizierten Zone dazu verpflichtet, alle verendeten und erlegten Wildschweine zu melden. Daneben besteht ein grundsätzliches Jagdverbot und im gesamten Gebiet eine Leinenpflicht.

Landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt

Die landwirtschaftliche Nutzung innerhalb der infizierten Zone wird ebenfalls eingeschränkt. So wird für die Dauer von zunächst 14 Tagen, ein Verbot der maschinellen Bodenbearbeitung und Ernte ausgesprochen. Ausnahmen sind auf Antrag im Einzelfall möglich. Der Antrag ist schriftlich an das örtlich zuständige Veterinäramt des Landkreises Darmstadt-Dieburg (veterinaeramt@ladadi.de) zu stellen. Die nichtmaschinelle Ernte von beispielsweise Erdbeeren und Spargel ist weiterhin möglich.

Tote Wildschweine nicht berühren

Insgesamt sind die Viren sehr widerstandsfähig und überleben in Wurstwaren sowie in frischem, gepökeltem, geräuchertem oder gefrorenem Fleisch. Wanderer oder Spaziergänger, die auf tote Wildschweine treffen, sollten die Kadaver nicht berühren und stattdessen das Veterinäramt oder die Polizei informieren.

Landkreis Darmstadt-Dieburg will Weiterverbreitung stoppen

Ein wesentlicher Übertragungsweg ist der direkte und indirekte Kontakt von Wildschweinen zu Hausschweinen. Sowohl über infizierte Wildschweine als auch über Menschen, Fahrzeuge und Lebensmittel besteht die Gefahr der Weiterverbreitung dieser Tierseuche. Mit dem Erlassen der Allgemeinverfügung erhofft sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg, dass die Hausschweinbestände vor dieser tödlich verlaufenden Seuche geschützt werden können. Wirtschaftliche Schäden und Tierleid sollen somit so gering wie möglich gehalten werden.

(Text: PM Landkreis Darmstadt-Dieburg)