TK und BARMER schließen Qualitätsvertrag mit Asklepios und RHÖN Kliniken ab
Schwangere der Techniker Krankenkasse (TK) und der BARMER können in der Asklepios Paulinen Klinik ab sofort die zusätzlichen Leistungen eines Qualitätsvertrags nutzen, den Asklepios und Rhön-Kliniken gemeinsam mit den beiden Kassen entwickelt haben. Das Konzept bietet den Frauen noch mehr medizinische Sicherheit und wurde gemeinsam von Ärztinnen, Ärzten und Hebammen erarbeitet. Es umfasst unter anderem zusätzliche Hebammenleistungen im stationären Setting sowie ein ergänzendes Informationsangebot rund um die Geburt. Die Asklepios Paulinen Klinik Wiesbaden bietet somit ab sofort werdenden Müttern ein erweiterte Leistungen rund um die Schwangerschaftsvor- und Nachsorge, die die ärztliche Vorsorge und die Leistungen der Hebammen zusätzlich ergänzen. Dr. med. Christopher Wolf, Chefarzt der Geburtshilfe der Klinik, unterstreicht: „Für uns war es schon immer von größter Bedeutung, höchste medizinische Qualität und Sicherheit für Mutter und Kind mit einem bindungsorientierten Geburtserlebnis zu verbinden. Unsere Klinik ist stolz darauf, durch die WHO als ‘babyfriendly’ zertifiziert zu sein, und wir legen großen Wert auf ein positives Geburtserlebnis und dauerhaftes Bonding zwischen Mutter und Kind. Dank des Qualitätsvertrags können wir unser Angebot nun in beiden Aspekten erweitern.“
Der neue Versorgungspfad umfasst eine Vielzahl zusätzlicher Hebammenleistungen und ein umfassendes Informationsangebot rund um die Geburt. Dies ermöglicht nicht nur eine bessere Mutter-Kind-Bindung, sondern auch ein schöneres und sichereres Geburtserleben. Ziele des Vertrags sind unter anderem weniger Interventionen während des Geburtsprozesses, weniger Kaiserschnitte und höhere Stillraten. Ein echter Mehrwert für Schwangere: Neben der ambulanten Betreuung durch Ärzte und Hebammen bietet der Vertrag zahlreiche kostenlos Ergänzungen.
Der innovative Versorgungspfad beginnt in der Hebammensprechstunde mit einem ausführlichen, individuellen Aufnahmegespräch durch eine Hebamme der Klinik, in dem die zusätzlichen Leistungen des Qualitätsvertrags und die digitale Schwangerschaftsbegleitung per App erläutert werden. Weitere Sprechstunden sowie Selbstmonitoring-Maßnahmen ergänzen das Angebot und ermöglichen frühzeitige Interventionen bei medizinischen Herausforderungen. Eine neu entwickelte App bildet das digitale Rückgrat des Versorgungsprogramms. Sie enthält unter anderem digitale Module zur Prävention von Geburtsangst und postnataler Depression sowie fortlaufende Befragungen der werdenden Mütter, die zur kontinuierlichen Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen. „Die App stärkt durch eine gezielte Wissensvermittlung das Vertrauen der Frauen in ihre eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen. Damit zeigt unser Qualitätsvertrag, wie die Digitalisierung dazu beitragen kann, schwangere Frauen auf die Geburt und die Zeit mit dem Neugeborenen vorzubereiten“, sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen.
Ergänzend können schwangere Frauen, die keine Betreuung durch eine niedergelassene Hebamme haben, die Hebammen-Sprechstunden in der Klinik in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bieten wir seit November diesen Jahres zehn kostenlose Kurse an, die sich sowohl mit der Geburtsvorbereitung als auch mit der Gesundheit von Mutter und Kind nach der Geburt befassen. Zu den Themen gehören unter anderem die Versorgung von Neugeborenen und Erste Hilfe, Ernährung und Bewegung, Stillen und Bonding, Depressionen und Ängste der Mutter sowie Geburtsmethoden und Risiken.
Die Qualitätsverträge orientieren sich am entsprechendem Beschluss aus dem Jahr 2023 des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), dem obersten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Deutschland. Sie verfolgen in erster Linie das Ziel, Schwangere in der Klinik besser zu versorgen, indem durch die Erhebung von sogenannten „PROMs“ und „PREMs“ ein strukturiertes Rückmeldesystem an die Klinik digital und ohne Mehraufwand für die Praxen geschaffen wird. Zur Erläuterung: Im Gegensatz zu PROMs (Patient-Reported Outcomes Measures) untersuchen PREMs (Patient-Reprtet Experience Measures) nicht die Ergebnisse der medizinischen Versorgung, sondern die Auswirkungen des Versorgungsprozesses auf das Patientenerleben, z.B. die Kommunikation oder auch die Unterstützung in der Versorgung. Auch postnatal, also nach der Geburt, werden die Mütter wie gewohnt über ihre niedergelassenen Ärzte betreut.
Die Qualitätsverträge lassen die Schwangerenvorsorge durch niedergelassene Frauenärzt:innen unberührt. Das heißt: Schwangere, die am Qualitätsvertrag teilnehmen, werden nicht vorzeitig in die klinische Versorgung überwiesen, sondern bleiben wie gewohnt in der Betreuung ihrer niedergelassenen Frauenärzte. Die Qualitätsverträge sind ein Zusatzangebot zur bestehenden Vorsorge mit dem Ziel, die sektorenübergreifende, hervorragende Versorgung in Deutschland weiter zu verbessern. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Untersuchungen etwa mit dem Blutdruckmessgerät dienen der zusätzlichen Sicherheit und Vorsorge der werdenden Mütter. Bei wiederholt auffälligen Messwerten stehen auch die niedergelassene Frauenärzt:innen weiterhin als Ansprechpartner bereit.
(Text: PM LPR)