
Aufgrund der im Juni 2024 im Kreis Groß-Gerau ausgebrochenen Afrikanischen Schweinepest (ASP) mussten die Hunde beim Ausführen in der Feld- und Waldgemarkung an der Leine geführt werden. Die Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach hierzu wurde am 21. März aufgehoben. Allerdings gilt seit 2020 während der Brut- und Setzzeit, d.h. in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni, in der Feld- und Waldgemarkung von Egelsbach ein Leinenzwang für Hunde. Diese Anleinpflicht dient dem Erhalt der Artenvielfalt bei den Vögeln, die auf dem Boden brüten, oder anderen Tierarten, die den Schutz in Feld und Wald zur Aufzucht des Nachwuchses benötigen.
Hunde verfügen über ein ausgeprägtes Laufbedürfnis. Im Sinne des Tierwohls wurde nun temporär eine Fläche bereitgestellt, auf welcher die Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hunden den Freilauf ermöglichen können. Diese Freilauffläche für Hunde befindet sich zwischen dem Rathause und dem Bauhofgelände und ist von Süden über den Weg zwischen dem Wertstoffhof und der Jugendfläche und von Norden über das Rathausgelände zu erreichen. Die Hundefläche ist mit einem Bauzaun umrandet. Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind auch auf dieser Freilauffläche sowohl für ihren Hund als auch für die Hinterlassenschaften verantwortlich. Für die Hinterlassenschaften steht ein Hundekotbeutelspender im Zugangsbereich zur Verfügung.
(Text: PM Gemeinde Egelsbach)