Nach dem Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweins westlich von Fränkisch-Crumbach ist dort die Suche nach Wildschweinkadavern erhöht worden. Es ist das erste infizierte Tier, das im Odenwaldkreis gefunden wurde. Bisher waren die Sperrzonen im Kreisgebiet nach Funden in Nachbarlandkreisen eingerichtet worden. Fränkisch-Crumbach liegt bereits in der so genannten Sperrzone II („infizierte Zone“).
Der aktuelle Fund führt aufgrund der bestehenden Zäunung entlang der B 38 zunächst nicht zu einer unmittelbaren Änderung der Sperrzone. Ob hier Anpassungen vorgenommen werden, hängt jedoch auch von den Ergebnissen der Kadaversuche ab. Das Veterinäramt ist diesbezüglich in enger Abstimmung mit dem Tierseuchenkrisenzentrum im Hessischen Landwirtschaftsministerium.
Aufgrund der bestehenden ASP-Festzäune konnten dennoch einige Restriktionen sowohl für die Jägerschaft als auch für Landwirte in der Sperrzone II aufgehoben werden.
Detaillierte Regelungen treffen die aktuellen Allgemeinverfügungen, die auf der Homepage der Kreisverwaltung www.odenwaldkreis.de unter der Kachel „Afrikanische Schweinepest (ASP)“, Rubrik „Allgemeinverfügungen, die im Odenwaldkreis gelten“, nachzulesen sind.
Die große Bedeutung der Festzäune entlang der B 38 und der B 45 wird nun erneut deutlich. Es wird daher eindringlich darum gebeten, die Tore entlang der Zäune nach Durchquerung wieder zu schließen. Schäden können dem Veterinäramt unkompliziert über ein eigenes Online-Formular gemeldet werden; zu finden ist es auf der Seite www.odenwaldkreis.de unter der Kachel „Afrikanische Schweinepest (ASP)“, Rubrik „Festzäune zur Eindämmung der ASP/Meldung von Schäden“.
(Text: PM Odenwaldkreis)