Hundesteuer in Weiterstadt: Ohne Marke wird’s teuer

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(Symbolfoto: Sid74 auf Pixabay)

Stadt Weiterstadt kündigt verstärkte Kontrollen bei Hundehaltung an
Die Stadt Weiterstadt weist alle Hundehalterinnen und Hundehalter auf ihre Pflichten im Rahmen der Hundehaltung hin und kündigt in diesem Zusammenhang verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei an.

Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Weiterstadt ist jeder Hund bei Anschaffung oder Zuzug unverzüglich anzumelden. Ein sichtbares Zeichen für die ordnungsgemäße Anmeldung ist das Tragen der Hundesteuermarke, die der Hund außerhalb der Wohnung bzw. außerhalb eines eingefriedeten Grundstücks stets gut sichtbar tragen muss.
Im Rahmen der bevorstehenden Kontrollen wird insbesondere überprüft, ob Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind. Sollte ein Hund nicht registriert sein und sich nachweislich länger als 14 Tage im Haushalt befinden, kann dies nach § 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung mit einem Bußgeld geahndet werden.

Darüber hinaus sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, beim Spaziergang stets einen Hundekotbeutel mitzuführen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen. Die Stadtpolizei legt besonderen Wert auf die Sauberkeit im öffentlichen Raum und wird weiterhin auch auf Verunreinigungen durch Hundekot achten.

Die Stadt Weiterstadt bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Beachtung der geltenden Regelungen – im Sinne eines respektvollen und verantwortungsvollen Miteinanders.

(Text: PM Stadt Weiterstadt)