Vermittlung zwischen Bürger und Behörde
Bereits vor 15 Jahren hat der Odenwaldkreis eine Ombudsstelle in der Kreisverwaltung eingerichtet, die von Bürgerinnen und Bürgern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, immer dann genutzt werden kann, wenn es zu Unstimmigkeiten mit der Behörde kommt. Mitte 2023 wurde sie in Schlichtungsstelle umbenannt und ihre Zuständigkeit erweitert. Hintergrund ist, dass das SGB II nun auch einen gesetzlichen Auftrag enthält, ein Schlichtungsverfahren bei Kooperationsplänen zu ermöglichen.
Die Schlichterinnen und Schlichter sind ehrenamtlich tätig, neutral und nicht an Weisungen der Hauptabteilung Arbeit und Soziale Sicherung gebunden, aus der ihre Kundinnen und Kunden kommen. Ihre Aufgabe ist die Vermittlung zwischen der Behörde und den Leistungsempfängern mit dem Ziel, eine gemeinsame Lösung zu finden, ohne dass es zu einem zeitaufwendigen Klageverfahren kommt. Daher kann die Schlichtungsstelle auch nur eingeschaltet werden, wenn nicht bereits Widerspruch oder Klage eingereicht wurde. Die Inanspruchnahme der Stelle ist kostenfrei.
Die Schlichtungsstelle deckt zwei unterschiedliche Themenbereiche ab. Im ersten geht es um den Kooperationsplan, der zwischen Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und erwerbsfähig sind, und der Behörde vereinbart wird. Er dient der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Wenn es bei der Erstellung oder der Fortschreibung zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Leistungsempfänger und Sachbearbeiter kommt, können beide Seiten die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens verlangen. Die mit den Schlichtungspersonen gemeinsam erarbeitete Lösung fließt dann in den Plan ein.
Die zweite Aufgabe der Schlichtungsstelle sind Ombudsverfahren. Hier können alle Streitfälle zwischen leistungsberechtigen Personen und Behörde eingereicht werden. Ziel ist es, mit Hilfe der Schlichtungspersonen eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu finden. Ein Ombudsverfahren können auch Personen nutzen, die Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Für beide Varianten stehen die Schlichterinnen und Schlichter nach vorheriger Terminvereinbarung für ein Gespräch zur Verfügung. Wer ein Schlichtungs- oder Ombudsverfahren benötigt, kann sich dafür telefonisch unter 06062 70-1101 oder per E-Mail an schlichtungsstelle@odenwaldkreis.de wenden.
(Text: PM Odenwaldkreis)