Stadtverordnete stimmen für Kompromissantrag
Die Stadtverordnetenversammlung der Büchnerstadt Riedstadt hat in ihrer Sitzung am Donnerstag einen Kompromissvorschlag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Michael Fraikin zum Thema Straßenbeiträge mit 24 Ja- und drei Neinstimmen bei neun Enthaltungen angenommen. Dem Antrag zugestimmt hatten 9 Abgeordnete der SPD, 6 von der BfR, 5 CDU, 2 Grüne, 1 AfD und Dieter Frey. Mit Nein stimmten 2 FW, Robert Jungert. Enthalten hatten sich 5 CDU, 3 Grüne und 1 Linke.
Demnach bleibt es dabei, dass ab dem 1. Januar 2025 keine Straßenbeiträge mehr erhoben werden. Um die dadurch fehlenden Mittel zur Sanierung von Straßen wenigstens teilweise auszugleichen, wird stattdessen der Hebesatz der Grundsteuer B um 120 Punkte auf 1105 Punkte erhöht. In dem Beschluss wird ausdrücklich benannt, dass dadurch nur ein Teil der für dieses Jahr vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden kann.
In seiner Begründung hatte Fraikin darauf verwiesen, dass keine Thematik die Riedstädter Stadtverordneten in den letzten Jahren mehr beschäftigt hatte, als das die Frage, wie Straßensanierungen finanziert werden sollten. Dabei hätten sich zwei in etwa gleich große Lager gegenübergestanden, wobei das eine die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge befürwortet habe und das andere die Finanzierung über allgemeine Haushaltsmittel und Inanspruchnahme von Investitionskrediten.
Um die festgefahrene Pattsituation aufzuheben, folgten die Stadtverordneten schließlich nach längerer Diskussion bei namentlicher Abstimmung mehrheitlich dem Kompromissvorschlag. Die dafür notwendige Änderung der Hebesatzsatzung mit der Festsetzung der Grundsteuer B auf 1.105 Prozentpunkte wurde mit 25 Ja- (9 SPD, 6 BfR, 5 CDU, 3 Grüne, 1 AfD, Frey) und zwei Neinstimmen (Linke, Jungert) bei neun Enthaltungen (5 CDU, 2 Grüne, 2 FW) ebenfalls angenommen. Das bedeutet, dass zukünftig Straßensanierungen nicht mehr zweckgebunden finanziert werden, sondern über die allgemeinen Haushaltsmittel, da die Grundsteuer B nicht zweckgebunden erhoben werden kann. Da die beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B für alle benötigten Straßensanierungen nicht ausreicht, werden einige geplante Vorhaben nicht möglich sein.
Im Gegensatz zu den Straßenbeiträgen, die nur Grundstückseigentümer zahlen müssen, werden zur Grundsteuer B auch Mieter herangezogen. Die Erhöhung der Grundsteuer B trifft naturgemäß auch all diejenigen, die in den letzten Jahren neu gebaut haben und bei Straßenbeiträgen zunächst verschont wurden, da sie schon Erschließungskosten tragen mussten. Dagegen gibt es Grundstückseigentümer, die von der Grundsteuer befreit sind, wie der Landeswohlfahrtsverband, Kreis, Kirchen, Kommunen und Sportvereine. In der Begründung seines Kompromissantrages hatte Fraikin aber darauf verwiesen, dass das Abrechnungsgebiet Philippshospital bereits saniert wurde und daher in den nächsten Jahrzehnten keine neue Belastungen für Riedstädter Bürger zu erwarten sei, auch wenn keine Straßenbeiträge erhoben werden. Für den Kompromissantrag sprach auch, dass mit der Finanzierung über Haushaltsmittel der Streitpunkt über die ungleiche Verteilung auf die Riedstädter Stadtteile passé ist. Bei wiederkehrenden Straßenbeiträge durfte Riedstadt aus rechtlichen Gründen nicht als ein einziges Abrechnungsgebiet definiert werden, was in der Folge für beträchtliche Unzufriedenheit gesorgt hatte.
Da die bisherige Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge bis Ende 2024 in Kraft war, werden bis dahin auch noch Straßenbeiträge erhoben. Konkret bedeutet das, dass noch Bescheide für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 an Riedstädter Grundstückseigentümer rausgehen werden.
(Text: PM Büchnerstadt Riedstadt)