Eppertshausen setzt Straßenbeiträge noch länger aus

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Befahrbar, aber schon diverse Male geflickt ist in Eppertshausen beispielsweise die Taunusstraße im Wohngebiet „Im Failisch“, die dieses Foto zeigt. Durch die verlängerte Aussetzung der Straßenbeitragssatzung dürften lokale Straßensanierungen noch länger auf sich warten lassen. (Foto: jedö)

Wenn Städte und Gemeinden ihre Straßen, Wege und Plätze über die laufende Unterhaltung hinaus um- oder ausbauen, können sie die Anlieger dieser Verkehrsanlagen dafür anteilig direkt zur Kasse bitten. Dies regeln Straßenbeitragssatzungen, die Kommunen erlassen können, aber nicht müssen. In Eppertshausen entschied sich die Gemeindevertretung in jüngerer Vergangenheit dafür, hat die Straßenbeitragssatzung seit 2023 aber ausgesetzt. Grund ist die umfassende Erneuerung der örtlichen Gehwege im Zuge des Glasfaser-Ausbaus, für den die Gemeinde trotz üppiger Fördermittel über mehrere Jahre hinweg Millionenbeträge aus dem eigenen Säckel investieren muss.


Ursprünglich sollte das Gehwege-Projekt Ende 2025 fertig sein und die Straßenbeitragssatzung 2026 wieder in Kraft treten. Weil die Schaffung besserer Trottoirs und barrierefreier Übergänge in Teilen des Gemeindegebiets jedoch zwei Jahre länger braucht, beschlossen die Gemeindevertreter in ihrer Mai-Sitzung, die Beitragssatzung erst 2028 wieder gelten zu lassen. Hierbei gab es Gegenwind, weil in Sachen Straßensanierung längerer Stillstand droht.

Am kritischsten äußerte sich Thorsten Weber (FDP). „Durch die verlängerte Aussetzung der Straßenbeitragssatzung haben wir weitere zwei Jahre Verzögerung, in denen wir keine Sanierung unserer Straßen machen.“ Weber, der polemischen Zuspitzung sonst unverdächtig, ging sogar so weit, dies einen „Skandal“ zu nennen. Seine (zweiköpfige und angesichts der absoluten CDU-Mehrheit in der Gemeindevertretung weitgehend machtlose) Fraktion hatte beim Gehwegeausbau seit Beginn der Wahlperiode immer wieder den Finger in die Wunde gelegt, die Maßnahme als „unnötig pauschal“ bezeichnet und eine falsche Prioritätensetzung beim Ausgeben investiver Mittel gerade durch die Christdemokraten gesehen. Das jetzige Malheur, dass die Straßenbeitragssatzung durch den verzögerten Gehwege-Ausbau ebenfalls länger ausgesetzt werden muss, die Gemeinde nun bis 2027 auf entsprechende Erträge verzichtet und dies den finanziellen Spielraum bei der Sanierung maroder Straßen einschränke, habe er „prophezeit“. Weber hat in diesem Kontext beispielsweise geflicktes Pflaster in Taunus-, Spessart- und Rhönstraße – alle im Wohngebiet „Im Failisch“ – vor Augen.

Letztlich blieb die FDP mit ihrer Ablehnung des späteren Inkrafttretens der Satzung allein. Die SPD enthielt sich, und Fraktionschef Günter Schmitt begründete dies mit einer „Zwickmühle“. Einerseits seien die Straßen 2028 „noch kaputter und ihre Sanierung würde wegen der allgemeinen Kostensteigerung dann noch teurer“. Andererseits würde es bestimmte Haushalte „benachteiligen, wenn wir die Satzung zum nächsten Ersten wieder in Kraft setzen“. Jene Eppertshäuser Grundbesitzer nämlich, in deren Umfeld die letzten Abschnitte des Gehwege-Ausbaus erst noch folgen.

Der aktuelle (dritte) Abschnitt soll dabei bis März 2026 fertig werden. Der vierte Bauabschnitt soll 2026 folgen, der fünfte und letzte 2027. Ursprünglich hatte die Eppertshäuser Bauverwaltung die Erledigung des kompletten Gehwege-Ausbaus bis Ende 2025 geschätzt. Vor allem durch die Antragstellung bei der Landesbehörde Hessen Mobil zur Bezuschussung der barrierefreien Übergänge und dadurch späterer Auftragsvergaben und Baubeginne verschob sich der Zeitplan aber extrem. Mit den Stimmen der CDU setzte die Gemeindevertretung die Satzung letztlich zwei weitere Jahre außer Kraft, womit die Fraktion der Empfehlung der Verwaltung folgte.

(Text: jedö)