Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Offenbach

22
(Symbolfoto: Pixabay)

Stadt stellt Weichen für gerechte und verlässliche Förderung

Mit dem ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise in Kraft tretenden bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird ein Systemwechsel in der Betreuung von Kindern im Grundschulalter in Offenbach eingeleitet. Der Offenbacher Magistrat hat ein neues, umfassendes Finanzierungskonzept beschlossen, das allen Grundschulen künftig eine verlässliche, faire und sozial ausgewogene Förderung garantiert.


Bürgermeisterin Sabine Groß zum neuen Konzept: „Mir war es sehr wichtig, dass wir alle bisherigen Hortmittel und städtischen Mittel für den Ganztag an Schulen den Schulen weiter in voller Höhe zur Verfügung stellen. Mit einer stadtweiten Verteilung der Mittel gehen wir einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Zudem lag es mir am Herzen, dass wir neue flächendeckende präventive Angebote schaffen, um positive Bildungsverläufe frühzeitig zu unterstützen. Dafür werden wir ein Angebot für Jugendhilfe an Grundschule schaffen.“ Bildungsdezernent Paul-Gerhard Weiß ergänzt: „Statt punktuell einzelne Schulstandorte zu fördern, schaffen wir nun eine gerechte Basis für alle. Denn jedes Kind ist uns wichtig. Gleichzeitig geben wir den Schulen Planungssicherheit für die kommenden Jahre.“

Groß und Weiß betonen: „Einen Beschluss noch vor der Sommerpause zu fassen, war uns sehr wichtig, damit die Schulen konkrete Zahlen haben für die weitere Planung und damit die Mitarbeitenden in den Horten verlässlich wissen wie es mit den Horten weitergeht.“

Rechtsanspruch bedeutet grundlegende Neuaufstellung

Aktuell erhalten rund 1.166 Kinder ein ganztägiges Betreuungsangebot über Hortstrukturen, die überwiegend durch Betriebskostenzuschüsse des Jugendamts finanziert werden. Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs wird ein bedarfsgerechtes Angebot für geschätzt 80 Prozent der Grundschülerinnen und Grundschüler notwendig – das entspricht rund 5.442 Kindern im Schuljahr 2029/30. Dieser massive Ausbau erfordert eine umfassende Neuausrichtung von Betreuungskonzepten, Zuständigkeiten und Finanzstrukturen.

Bis Herbst 2025 sind die Schulen seitens des Landes aufgefordert, ihr Ganztagsprofil festzulegen (Profil 2, 3 oder „Pakt für den Ganztag“ gemäß Hessischem Schulgesetz) und die über das Land zur Verfügung gestellten Mittel dafür abzurufen. Eine Ausweitung klassischer Hortplätze ist für die Stadt weder personell noch finanziell realisierbar. Stattdessen setzt das neue Konzept auf eine stadtweite, standortunabhängige Struktur, die mit vorhandenen Mitteln auskommt – und diese gerechter verteilt. Stadtschulamt, Jugendamt, Staatliches Schulamt haben die Vorschläge miteinander abgestimmt, auch der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.6.2025 zugestimmt.

Stufenweise Einführung – klare Zuschüsse pro Kind

Das neue Konzept sieht eine einheitliche Förderung in Höhe von 500 Euro je Schuljahr pro ganztägig betreutem Kind vor. „Uns ist es wichtig, dass die Schulen ein einfach zu berechnendes und damit planbares Budget zur Verfügung gestellt bekommen. Mit einer festen Summe pro Schülerin und Schüler im Ganztag, haben wir dies umgesetzt“, so Groß und Weiß. Die Mittel werden an insgesamt 21 Schulen vergeben: 13 Grundschulen, vier Integrierte Gesamtschulen mit Grundstufe, drei Förderschulen sowie dem Erasmus Bildungshaus. Diese Planung schafft Verlässlichkeit und unterstützt die Schulen bei der Umsetzung ihrer schulspezifischen Konzepte.

Zentrale Ferienbetreuung wird aufgebaut

Da der Rechtsanspruch auch während der Ferienzeiten gilt – mit Ausnahme von maximal vier Wochen pro Jahr – ist ein zusätzliches Betreuungsangebot für acht Wochen notwendig. Die Stadt plant daher ein Ferienprogramm in Zusammenarbeit mit einem externen Träger. Schulen können sich in sogenannten Clustern zusammenschließen, um gemeinsam Kinder anzumelden und so eine effiziente und bezahlbare Umsetzung zu ermöglichen. Eine ergänzende Kofinanzierung durch schulische Ganztagsmittel wird noch geprüft.

Jugendhilfe an der Grundschule – frühe Unterstützung für gefährdete Bildungsbiografien

Ein weiterer Baustein des neuen Konzeptes ist die flächendeckende Einführung des Formats „Jugendhilfe an der Grundschule“. Ziel ist es, sozialstrukturellen Benachteiligungen frühzeitig zu begegnen, schulischem Misserfolg frühzeitig entgegenzuwirken und gravierenden Lernrückständen vorzubeugen. „Das vom Jugendamt konzipierte und koordinierte Angebot richtet sich an alle Grundschülerinnen und -schüler und setzt auf präventive Einzel- und Familienarbeit in enger Kooperation mit den Schulen. Für das vollständige Angebot stehen ab 2028/29 jährlich über 2,1 Millionen Euro zur Verfügung“, so Groß.

Hortangebote laufen nur schrittweise aus

Bestehende schulische und außerschulische Hortangebote (darunter auch die so genannten „Ganztagsklassen“) werden ab dem Schuljahr 2026/27 nicht mehr neu bezuschusst. Bereits bestehende Jahrgänge werden jedoch bis zum Abschluss der vierten Klasse weiterfinanziert. Darüber hinaus werden auch alle übrigen Hortplätze schrittweise zurückgefahren – parallel zur Einführung der neuen Ganztagsstruktur an den Schulen.

Bisherige Hortmittel werden vollständig für die Umsetzung des Ganztags zur Verfügung gestellt

Die bisherigen Mittel aus Jugendamt und Stadtschulamt – rund 6,8 Millionen Euro jährlich – fließen vollständig in die Umsetzung des neuen Ganztagskonzepts. „Bildung genießt in unserer Stadt höchste Priorität – darin sind wir uns politisch einig“, betont Bildungsdezernent Weiß. „Deshalb haben wir bewusst entschieden, die vorhandenen Mittel nicht zu kürzen, sondern gezielt in die Förderung und Unterstützung von Grundschülerinnen und -schülern zu investieren.“ Zugleich wird der Magistrat beauftragt, die Verwendung der Mittel regelmäßig zu evaluieren: Bei geringeren Ausgaben sollen Mittel für den Ausbau bestehender oder die Entwicklung neuer Angebote genutzt werden.

Bürgermeisterin Groß betont die soziale Unterstützung, die mit dem neuen Konzept verbunden sein wird: „Jugendhilfe an Schulen greift bei Kindern, deren Schulbiografie gefährdet ist. Das ist leider in zunehmendem Ausmaß auch bei Grundschülerinnen und -schülern der Fall, und wir haben an fast allen Grundschulstandorten soziale Problemlagen. Aus diesem Grund wollen wir die Zusammenarbeit mit Eltern, die aufsuchende Arbeit bei hohen Fehlzeiten, die Kooperation mit Lehrkräften sowie eine enge Verzahnung mit den Sozialen Diensten des Jugendamts stärken, damit kein Kind schon in den ersten Schuljahren zurückbleibt.“

(Text: PM Stadt Offenbach)