Frankfurts Klima- und Umweltdezernentin Zapf-Rodríguez: Grillverbot schützt Grünanlagen und Stadtwald vor Bränden
Trotz Regenschauern bleibt es insgesamt in Frankfurt zu trocken. Jeder Funke kann daher einen verheerenden Brand auslösen. Zum Schutz der Grünanlagen ist das Grillen mit offenem Feuer wegen der weiteren Wetterprognosen auf allen öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt am Main ab heutigen Mittwoch, 9. Juli, verboten.
Klima- und Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodríguez bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diesen Schritt: „Ich weiß, dass für viele Frankfurter:innen Grillen zu einem perfekten Sommer gehört. Doch zum Schutz unserer Grünanlagen appelliere ich, das Grillverbot ernst zu nehmen. Selbst bei größter Umsicht kann ein Funke ausreichen, einen Brand zu verursachen.“
Das Verbot gilt sowohl für holz- und kohlebetriebene Grills als auch für Camping-, Gas- und Elektrogrills. Zudem ist die Nutzung von Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, draußen ebenfalls untersagt. Da auch die Frankfurter Friedhöfe gefährdet sind, wird empfohlen, dort das Entzünden von Grablichtern und andere Formen von offenem Feuer ebenfalls zu unterlassen.
Das Grillen ist in Frankfurt auch unter normalen Witterungsbedingungen im öffentlichen Raum nur auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Dabei sollte Funkenflug möglichst vermieden sowie Asche- und Kohlereste in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Anfallender Müll muss entsprechend richtig entsorgt oder wieder mitgenommen werden.
Auch für den Wald gilt eine erhöhte Gefahr. Die Waldböden, die Bodenvegetation und herabgefallenes Laub sind ausgetrocknet und leicht entzündlich. Wie ernst die Lage ist, zeigt ein aktuelles Beispiel: Am Sonntag, 6. Juli, kam es im Frankfurter Stadtwald in Bergen-Enkheim zu einem Waldbrand. Das Feuer brach gegen 15 Uhr aus und konnte erst in den frühen Abendstunden vollständig gelöscht werden. Die Försterinnen und Förster des Grünflächenamtes bitten die Waldbesucherinnen und -besucher daher dringend um umsichtiges Verhalten. Schon eine achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe kann Auslöser für einen Waldbrand sein.
Rauchen und offenes Feuer sind im Wald grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt im Rahmen des jetzt erlassenen Grill- und Feuerverbotes auch für die Grillplätze an den Waldspielparks Schwanheim und Scheerwald.
Weitere Informationen gibt es telefonisch beim Grünflächenamt unter 069/212-30991. Auch Hinweise zu möglichen Gefahrenquellen können über diese Rufnummer mitgeteilt werden. Kontrolliert wird das Grillverbot durch das Ordnungsamt.
Das Grillverbot tritt auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom 1. Juli in Kraft und gilt ab dem 9. Juli. Es gilt bis auf Weiteres, bis dieses aktiv wieder aufgehoben wird. Die Allgemeinverfügung ist unter frankfurt.de einzusehen.
Waldbrand-Warnstufe 3: Schließung der Waldgrillplätze in Wiesbaden
Die Waldbrandwarnstufe wurde am heutigen Mittwoch, 9. Juli, von 4 auf 3 gesenkt. Sämtliche öffentlichen Grillplätze in und am Wald sind weiterhin geschlossen. Die Stadt Wiesbaden bittet um Verständnis für diese Maßnahmen, die nicht nur dem Schutz der Natur, sondern auch dem der Menschen dienen.
Feuerwehr und Forstdienststellen bitten gleichzeitig die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit. Jedes Feuer sollte sofort unter der Notrufnummer 112 der Feuerwehr gemeldet und – wenn möglich – die Einsatzkräfte eingewiesen werden. Die Bevölkerung wird gebeten, sämtliche Einfahrten in Feld und Wald freizuhalten. Sie sind im Ernstfall unverzichtbare Rettungswege. Zum Schutz des Waldes ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten. Ordnungskräfte werden die Waldflächen verstärkt kontrollieren.
Die Veranstalter von Festen haben erweiterte Auflagen zu beachten: So muss jeder Grillstand zusätzliche Feuerlöscher oder gefüllte Wassereimer vorweisen.
Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) als auch der Grasland-Feuer-Index (GFI) beschreiben das meteorologische Potenzial für die Gefährdung durch Waldbrand beziehungsweise die Feuergefährdung von Freiflächen, wie etwa Wiesen. Die Brandgefahr wird in fünf Gefahrenstufen angezeigt: von 1 = sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr. Der WBI und der GFI dienen den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen. Die Warnstufen 1 und 2 machen keine Maßnahmen erforderlich. In den weiteren Warnstufen werden jeweils unterschiedliche Maßnahmen ergriffen beziehungsweise angeordnet, in der Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen, in Stufe 4 gilt eine generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen, in Stufe 5 gelten neben dem Grillverbot strenge Auflagen für Veranstalter.
Nähere Informationen zur aktuellen Situation können Interessierte im Internet unter wiesbaden.de/waldbrandgefahr finden.
(Texte: PM Stadt Frankfurt/Landeshauptstadt Wiesbaden)