Haftbefehl gegen Tatverdächtigen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags
Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft hat die Frankfurter Polizei heute einen 23-jährigen staatenlosen Mann, geboren in Damaskus/Syrien, festgenommen und damit einen Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tatmehrheit mit fahrlässiger Tötung vollstreckt.
Der Beschuldigte befuhr am 6. Juli gegen 2.32 Uhr mit einem Pkw die Mainzer Landstraße stadtauswärts (wir haben berichtet). In gleicher Richtung befuhren ein 27-Jähriger auf einem und zwei 23-Jährige gemeinsam auf einem weiteren E-Scooter den Fahrradweg.
Der Tatverdächtige, der mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und noch kurz zuvor Lachgas konsumiert haben soll, soll von seiner Fahrspur abgekommen und zunächst mit dem E-Scooter der beiden 23-Jährigen kollidiert sein, die ums Leben kamen, weshalb dem Beschuldigten diesbezüglich eine fahrlässige Tötung in zwei Fällen vorgeworfen wird.
Nach den sofort eingeleiteten – umfangreich geführten – Ermittlungen konnte das weitere Geschehen so rekonstruiert werden, dass der Tatverdächtige sodann mit dem E-Scooter des 27-Jährigen kollidierte. Dieser soll aufgrund des Zusammenstoßes auf die Windschutzscheibe des Pkw des Tatverdächtigen geprallt und auf der Motorhaube liegen geblieben sein. Obwohl der Beschuldigte beide Zusammenstöße bemerkt und insbesondere gesehen haben soll, dass sich der 27-Jährige noch auf der Motorhaube seines Pkw befand, soll er nicht angehalten, sondern seine Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fortgesetzt haben, wobei er billigend in Kauf genommen haben soll, dass der 27-Jährige von der Motorhaube geschleudert wird und dadurch tödliche Verletzungen davonträgt. Nach ca. 150 Metern der Weiterfahrt soll der 27-Jährige zu Boden geschleudert worden sein. Er trug ein offenes Schädelhirntrauma sowie derart schwere Verletzungen an einem Unterschenkel davon, dass ihm dieser amputiert werden musste.
Betreffend dieses Geschehen wird dem Beschuldigten daher ein versuchter Totschlag in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort vorgeworfen.
Neben der Festnahme wurden am heutigen Dienstagvormittag in dieser Sache vier Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt, die dem Auffinden von Beweismitteln dienten.
(Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Frankfurt a. M.)