Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Fake-Mahnungen im Namen der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH
Aktuell erhalten viele Menschen in Hessen vermeintlich im Namen der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH, einem großen Inkasso-Dienstleister, E-Mails mit Zahlungsaufforderungen und Vollstreckungsandrohungen. In den letzten Tagen meldeten sich vermehrt Empfänger solcher Mails bei der Verbraucherzentrale Hessen.
In den Fake-E-Mails wird beispielsweise eine angebliche Forderung der Amazon Deutschland S.à r.l., Luxemburg in beträchtlicher Höhe „letztmalig“ angemahnt. So auch im Falle von Bernd H. aus Biblis, der laut einer auf den 27. Juni 2025 datierten Rechnung stattliche 585,45 Euro an EOS Europa überweisen soll. Davon allein gut 30 Euro Mahnkosten. Es wird darauf gedrängt, den angeblich offenen Betrag innerhalb von drei Werktagen zu begleichen. Angegeben ist eine IBAN, die auf ein italienisches Konto (Poste Italiane) schließen lässt.
Im Anhang der E-Mails befindet sich ein vermeintliches Schreiben und eine vermeintliche Rechnung der in Hamburg ansässigen EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH sowie ein vermeintlicher Vollstreckungstitel. Bei Letzterem handelt es sich um ein gefälschtes Schreiben, welches das Frankfurter Stadtwappen zeigt und den Betreff „Titel zur Zwangsvollstreckung“ trägt. Es soll von einem Obergerichtsvollzieher des Amtsgerichts Frankfurt, Obergerichtsvollzieher Ludger R., stammen. Ein Aktenzeichen wird auch genannt. Angekündigt wird, dass die Zwangsvollstreckung eingeleitet werde, da ein vollstreckbarer Titel vorliege und innerhalb der gesetzten Fristen weder eine Zahlung noch eine gütliche Einigung erfolgt sei. Besonders perfide: Laut Geschäftsverteilungsplan gibt es in Hessen tatsächlich einen Gerichtsvollzieher mit dem genannten Namen, aber eben nicht in Frankfurt.
„Bei diesen E-Mails und den beigefügten Schreiben handelt es sich sämtlich um Fälschungen“, warnt Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Das Aktenzeichen verweist auf ein Insolvenzverfahren, das es nicht gibt und ein Gerichtsvollzieher aus Frankfurt wäre nicht für eine Vollstreckung in Biblis zuständig“, so Lassek weiter. Auf derartige Zahlungsaufforderungen sollte nicht gezahlt werden. Die Echtheit eines Schreibens der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH kann mithilfe einer 11-stelligen Forderungsnummer, die im Schreiben angegeben ist, online im EOS Serviceportal überprüft werden.
In Hamburg sind derzeit ähnliche Vorgänge zu beobachten. Das Amtsgericht Hamburg hat sich bereits an die Staatsanwaltschaft Hamburg gewandt und Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. „Es ist aktuell davon auszugehen, dass die vorliegende Betrugsmasche in Details fortlaufend verändert wird“, befürchtet Lassek.
(Text: PM Verbraucherzentrale Hessen)