Polizei kontrolliert Gefahrgut- und Abfalltransporte auf A67 bei Lorsch

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(Symbolfoto: Fabian Holtappels auf Pixabay)

Im Rahmen der Sicherheitskooperation der Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, sowie Vertretern des Regierungspräsidiums Darmstadt, kontrollierten Beamtinnen und Beamte am Dienstag (22.), in der Zeit zwischen 9 und 16 Uhr, den gewerblichen Gütertransport mit dem Schwerpunkt auf Gefahrgut- und Abfalltransporte. Die Kontrolle fand auf der Tank- und Rastanlage Lorsch Ost an der A 67 statt. Von den insgesamt 30 kontrollierten Transportern mussten 23 von den Kontrolleuren beanstandet werden.


Bei drei Schwertransporten musste die Weiterfahrt wegen fehlender Genehmigungen von der Polizei untersagt werden. In zwei Fällen bemerkten die Ordnungshüter Fälschungen technischer Aufzeichnungen. Hier werden sich die Verantwortlichen nun strafrechtlich zu verantworten haben. Insgesamt wurden über 7000 Euro zur Sicherung von Ermittlungsverfahren von der Polizei einbehalten.

Bei der Kontrolle eines Schwertransportes wurde festgestellt, dass dieser zu schwer war und teilbare Ladung transportiert hatte. Darüber hinaus hatte der Fahrer keinerlei Genehmigungen für die zu schwere und zu breite Ladung. Weiterhin wurde bei dem 37-jährigen Brummifahrer aus Baden-Württemberg der vorherige Konsum von Cannabis festgestellt. Der 37-Jährige wurde vorläufig festgenommen und musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Die Polizei erstattete Strafanzeige. Seine Fahrt war an Ort und Stelle beendet.

Bei einem mit Bitumen beladenen Gefahrguttransporter war ein Luftfederbalg sowie die Bremsen defekt, so dass eine Reparatur an der Kontrollstelle erforderlich wurde. Nach erfolgter Reparatur durch einen Pannendienst wurde dem Chaffeur die Weiterfahrt wieder gestattet.

Ein Sattelzug aus Osteuropa hatte Altkleider für einen Betrieb in Mittelhessen geladen. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Ladung die Plane des Sattelaufliegers auf drei Meter ausgebeult hatte. Erlaubt sind maximal 2,55 Meter. Aufgrund dieses Verstoßes musste der Sattelzug stehen bleiben, bis eine Umladung auf ein geeignetes Fahrzeug vorgenommen werden konnte. Bei der Überprüfung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wurde zudem festgestellt, dass der Betrieb in Mittelhessen überhaupt keine Genehmigung zum Verarbeiten textiler Abfälle besitzt. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.

(Text: PM PP Südhessen)