Stadt ruft Bürger zu verantwortungsvollem Handeln auf
Der Sommer ist mit einer Hitzewelle zurück und damit auch die Problematik einer extrem hohen Trinkwasserentnahme. Die Stadt Langen hat deshalb auf Grundlage ihrer Gefahrenabwehrverordnung die erste Stufe des Trinkwassernotstands wieder in Kraft gesetzt.
Für die Bevölkerung bedeutet dies unter anderem, dass die erstmalige Befüllung von privaten Schwimmbecken sowie das Bewässern von Rasenflächen verboten ist. Auch das Waschen von privaten Kraftfahrzeugen mit einem fließenden Wasserstrahl ist außerhalb von Waschanlagen nicht mehr zulässig.
Damit es nicht zur Stufe zwei mit noch strengeren Maßnahmen kommt, bittet der Magistrat alle Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser. Vorsorglich sollten Gärten nur in den Morgen- und Abendstunden gewässert werden und zwar direkt an der Wurzel und nicht durch automatische Sprenger.
Weitere Informationen zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser in Haus und Garten finden sich im Internet unter www.langen.de im Bereich „Bauen/Umwelt/Mobilität – Um-welt/Klima/Abfall – Wasser/Abwasser“. Im Bereich „Rathaus/Bürgerbüro – Stadtrecht – Recht, Sicherheit und Ordnung“ kann unter Punkt 3.11 die „Allgemeine Gefahrenabwehrverordnung“ eingesehen werden.
(Text: PM Stadt Langen)