Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, bei allen Aktivitäten ihrer Freunde dabei sein zu können. Selbst dann, wenn das Geld in ihren Familien aufgrund eines geringen Einkommens knapp ist oder sie Sozialleistungen beziehen. Dies ist eines der wichtigsten Ziele des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes (kurz BuT). „Uns ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen, die Anspruch auf diese Unterstützung haben, auch wirklich davon erfahren und die Angebote rund um Bildung und gesellschaftliche Teilhabe nutzen“, betont die Erste Kreisbeigeordnete und für den Eigenbetrieb „Neue Wege“ zuständige Dezernentin, Angelika Beckenbach. „Deshalb möchten wir erneut alle Bürgerinnen und Bürger auf das Bildungs- und Teilhabepaket hinweisen. Bitte scheuen Sie sich nicht und wenden Sie sich bei Fragen gerne an unser Team für Bildung und Teilhabe.“
Das BuT bietet zum Beispiel finanzielle Unterstützung bei Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht oder beim Mittagessen in den Schulmensen. Auch die Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Verein oder für die Teilnahme an einer Freizeit können übernommen werden. Das BuT soll dabei möglichst vielen Leistungsberechtigten die Chance bieten, Dinge zu tun, die ihnen sonst aus finanziellen Gründen vielleicht nicht möglich gewesen wären.
Die Leistungen des BuT umfassen die gesamten Ausgaben für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder bei Tageseltern – und das ohne Eigenanteil der Eltern. Ebenso werden bei Leistungsberechtigten in der Sekundarstufe 2 die Kosten für Fahrkarten im Rahmen der Schülerbeförderung übernommen. Für Aktivitäten im Bereich Sport und Kultur, Musikunterricht sowie Hobbykurse oder die Teilnahme an Freizeiten stehen 15 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag wird dabei pauschal ausgezahlt. Darüber hinaus erhalten Leistungsberechtigte einen Pauschalbetrag, der für die Beschaffung von Schulmaterial zum Beginn des Schuljahres gezahlt wird. Aktuell erhalten leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler dafür pro Kalenderjahr insgesamt 195 Euro: 130 Euro zum Beginn des ersten Halbjahres und 65,00 Euro für das zweite Halbjahr. Der Betrag für den persönlichen Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
Mitunter entstehen bei Kindern Lernrückstände aus den unterschiedlichsten Gründen, die es aufzuholen gilt. Damit Kinder aus Familien mit geringem Einkommen trotzdem ihre Bildungsziele erreichen können, benötigen diese Kinder und ihre Familien besondere Unterstützung. Hier kann eine außerschulische Lernförderung beantragt werden. Dabei sind die schulischen Angebote weiterhin vorrangig.
Damit möglichst viele leistungsberechtigte Personen das BuT nutzen und um das Angebot möglichst niederschwellig zu gestalten, wurde das Verfahren für die Leistungsbeantragung bereits 2019 vereinfacht. So müssen Eltern und Erziehungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG erhalten, keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Zudem können Leistungen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden – etwa dann, wenn zum Schuljahresbeginn noch nicht feststeht, welche Angebote die Kinder und Jugendlichen nutzen wollen oder welche Ausgaben anfallen.
Berechtigt für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder und Jugendliche, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten beziehungsweise deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld (BKGG) beziehen. Die Bearbeitung der Anträge für alle genannten Anspruchsberechtigten erfolgt im Kreis Bergstraße zentral beim Eigenbetrieb des Kreises „Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter“. Für Rückfragen steht das Team Bildung und Teilhabe unter der Hotline: 06252/15-6500 gerne zur Verfügung. Auch auf der Internetseite www.bildungspaket.neue-wege.org finden Interessierte weitergehende Informationen, auch in mehreren Fremdsprachen. Hier stehen zudem alle nötigen Formulare zum Download bereit.
(Text: PM Kreis Bergstraße)