Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen im Juni des vergangenen Jahres, gibt es von Seiten des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat verschiedene Überlegungen zur Eindämmung der Seuche. Unter anderem wurde in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Jagdstrategie erarbeitet, die zur Verminderung in den betroffenen Gebieten beitragen soll. Diese sieht unter anderem eine verschärfte Bejagung der Wildschweine vor allem im der Sperrzone 1 vor.
Zwar gibt es im Hochtaunuskreis bisher keinen einzigen Fall von ASP, doch ein kleines Teilegebiet des Kreises liegt in der Sperrzone I. Deshalb unterstützt der Kreis dort die Bejagungspläne.
Um einen weiteren Anreiz einer verschärften Bejagung für die Jagdausübungsberechtigten der privat bejagten Reviere in der Sperrzone I im Kreisgebiet zu schaffen, gewährt der Hochtaunuskreis wie einige andere Landkreise eine so genannte Verwurfprämie. Das bedeutet, für jedes im Sperrgebiet I erlegte Wildschwein zahlt der Hochtaunuskreis 50 Euro, der Betrag wird vom Land Hessen um weitere 50 Euro auf 100 Euro aufgestockt.
Die Entsorgung der Kadaver nicht verwertbarer Tiere aus dieser Zone muss nach Vorgaben der aktuell geltenden Allgemeinverfügung in einem auslaufsicheren Behältnis an den Wertstoffhof Oberursel (Taunus) in Oberursel erfolgen. Jedes erlegte Wildschwein muss darüber hinaus mit einer Wildmarke gekennzeichnet, beprobt sowie dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Hochtaunuskreises unter Angabe des genauen Erlegungsortes (wenn möglich mit GPS-Daten) gemeldet werden. Für den Fall, dass erlegte Wildschweine aus der Sperrzone I verwertet werden, weist der Hochtaunuskreis darauf hin, dass die Tiere weiterhin bis zum Vorliegen eines negativen Untersuchungsergebnisses in einer dem Veterinäramt bekannten oder vorab angemeldeten Kühlkammer aufbewahrt werden müssen.
Der Hochtaunuskreis erhofft sich durch die Maßnahme eine verstärkte Bejagung des Schwarzwildes. Eine deutliche Reduzierung des Wildschweinbestands ist der entscheidende Schlüssel bei der Eindämmung der hochansteckenden Tierseuche.
Für den Hochtaunuskreis ist somit folgende Regelung geplant: Für jedes in der Sperrzone I geschossene Wildschwein, welches nicht verwertet und somit über den Bau&Service Wertstoffhof Oberursel (Taunus), kurz BSO, entsorgt wird, kann eine Prämie in Höhe von 100 Euro beantragt werden.
Der Abschuss ist über die Mailadresse ASP@hochtaunuskreis.de zu melden; die Probe ist beim Veterinäramt abzugeben, damit diese der Untersuchung zugeführt werden kann.
Der Entsorgungsnachweis durch den BSO wird zusammen mit dem Antrag auf Prämie über die Homepage als Leistung nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) eingereicht.
Das von HessenForst verwaltete Gebiet ist von dieser Regelung ausgenommen, da die Bewirtschaftung dieser Flächen in deren primären Aufgabenbereich zählt.
Info Sperrzone I
Die Sperrzone I, auch Pufferzone genannt, wurde eingerichtet, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Sie liegt zwischen der Sperrzone II (infizierte Zone) und dem nicht betroffenen Gebiet.
Zur Sperrzone I im Hochtaunuskreis zählt das Gemarkungsgebiet Steinbach, Oberursel (Ausnahme Oberstedten), das Waldgebiet bis hoch an den Sandplacken und dann über den Großen Feldberg, dem Lauf des Limes folgend nach Glashütten (Ausnahme Oberems). In der Sperrzone I liegen außerdem Königstein mit Stadtteilen und Kronberg mit Stadtteilen.
Weiterführende Links
Alle weiteren Informationen auf der Homepage des Hochtaunuskreises, Suchbegriff: Afrikanische Schweinepest
Informationen für Jägerinnen und Jäger: https://ljv-hessen.de/afrikanische-schweinepest/
Informationen des Hessischen Landwirtschaftsministeriums: https://schweinepest.hessen.
(Text: PM Hochtaunuskreis)