In einem Ermittlungsverfahren wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge stellt die Polizei derzeit vermehrt Fälle fest, in denen Fahrzeuge im noch angemeldeten Zustand an Käufer übergeben und anschließend zur Begehung von Straftaten genutzt werden.
In mehreren dieser Fälle wurde das verkaufte Fahrzeug – entgegen der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen – nicht zeitnah abgemeldet. Stattdessen nutzten die neuen Besitzer die weiterhin auf die ursprünglichen Halter zugelassenen Fahrzeuge teils zur Begehung von Straftaten, darunter Betrugsdelikte zum Nachteil älterer Menschen. In anderen Fällen kam es zu Ordnungswidrigkeiten, für die die bisherigen Halter zunächst verantwortlich gemacht wurden.
Für die Betroffenen kann dies erhebliche Konsequenzen haben: Neben möglichen Ermittlungsverfahren müssen sie unter Umständen bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Erklärung abgeben, um das Fahrzeug abmelden zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten tragen.
Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang Fahrzeughalter über mögliche Risiken sensibilisieren, sie vor finanziellen Belastungen sowie rechtlichen Konsequenzen bewahren und rät allen, die ein Fahrzeug verkaufen: “Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug niemals im angemeldeten Zustand. Eine Abmeldung ist inzwischen in vielen Fällen auch online möglich, ohne Wartezeiten bei der Zulassungsstelle in Kauf nehmen zu müssen.”
(Text: PM PP Südhessen)