Ab sofort können Griesheimer Bürgerinnen und Bürger vier Dienstleistungen des Standesamts online durchführen: die Beantragung einer Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe, die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses, die Voranmeldung zur Ehe sowie die Anmeldung zur Eheschließung. Die Online-Dienste sind wie gewohnt, über die Webseite der Stadt zu erreichen.
„Wir freuen uns, dass jetzt noch weitere Dienste online verfügbar sind und im Vorfeld das ein oder andere bequem von zu Hause aus erledigt werden kann“, so die Mitarbeitenden des Standesamts, „sie sollten jedoch beachten, dass der Gang zum Standesamt dadurch nicht gänzlich entfällt.“
Wer kann die Online-Dienste nutzen?
Die neuen Online-Dienstleistungen können alle Bürgerinnen und Bürger nutzen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Griesheim gemeldet sind oder waren, oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hier besitzen.
Jedoch wird zwingend eine BundID benötigt, die man unter https://id.bund.de/de/registration/eID erstellen kann. Dafür ist ein neuer deutscher Personalausweis, eine digitale Identitätskarte für EU-Bürgerinnen und -Bürger (nicht deutsch) oder ein ELSTER-Zertifikat nötig, um die eigene Identität zweifelsfrei zu bestätigen.
Falls Personen diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen sie, wie gewohnt, direkt mit dem Standesamt in Kontakt treten.
Wie verläuft der Antragsprozess?
Damit die Dokumente durch das Standesamt ausgestellt werden können, müssen in den Online-Formularen persönliche Daten des Paares eingegeben und Nachweise wie Geburtsurkunden, Eheurkunden als Dokument- oder Bilddateien (PDF, jpg oder png) hochgeladen werden. Nach Absenden der Formulare wird das Standesamt Kontakt mit dem Paar aufnehmen, um ihm mitzuteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
Die neuen Online-Dienstleistungen im Überblick
Eine Nachbeurkundung können Ehepaare dann beantragen, wenn sie im Ausland oder vor einer offiziellen Stelle im Ausland ihre Ehe geschlossen haben. Voraussetzungen für die Nachbeurkundung sind beispielsweise, dass ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und dass die entsprechende ausländische Urkunde mit Apostille beziehungsweise Legalisation und deutscher Übersetzung vorliegt. Mit der Nachbeurkundung ist es dem Paar möglich, sich jederzeit eine deutsche Eheurkunde ausstellen zu lassen. Die Nachbeurkundung ist freiwillig und kostenpflichtig.
Mit einem sogenannten Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person, die beabsichtigt im Ausland eine Ehe zu schließen, nach ihrem Heimatrecht die Ehevoraussetzung erfüllt und keine Ehehindernisse bestehen. Ein Ehefähigkeitszeugnis können Bürgerinnen und Bürger online beantragen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Griesheim gemeldet sind und im Ausland heiraten möchten. Allerdings werden Ehefähigkeitszeugnisse nur für bestimmte Länder ausgestellt. Das Ehefähigkeitszeugnis ist, ab Ausstellungsdatum, sechs Monate gültig.
Eine Eheschließung kann online vorangemeldet werden, wenn das Paar plant in Deutschland zu heiraten. Für die vorbereitende Prüfung der Ehefähigkeit, sollten sie möglichst alle geforderten Nachweise übermitteln. Darunter etwa Identitätsnachweise (Reisepass), Geburtsregisterauszug und oder erweiterte Meldebescheinigungen. Bei einem persönlichen Termin im Standesamt müssen dann alle eingereichten Dokumente im Original vorgelegt werden. Welche das genau sind, teilen die Mitarbeitenden des Standesamtes auf Grundlage der Online-Voranmeldung gemachten Angaben mit.
Die Eheschließung können Paare online anmelden, wenn beide ledig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sie in Deutschland heiraten wollen. Beide Personen müssen sich jeweils mit dem BundID-Konto des Online-Ausweises anmelden. Falls sie im Griesheimer Standesamt heiraten möchten, können sie einen Wunschtermin auswählen. Die persönlichen Daten beider Personen benötigt das Standesamt, um die Ehefähigkeit zu prüfen. Nach der Durchsicht des Antrags nehmen die Mitarbeitenden Kontakt mit dem Paar auf, um einen Termin zur persönlichen Vorbesprechung für die Anmeldung der Eheschließung im Standesamt zu vereinbaren.
(Text: PM Stadt Griesheim)