Auch ein Jahr nach dem Parlamentsbeschluss arbeitet in Münster kein Asylbewerber gemeinnützig
Auch ein Jahr nach dem Beschluss der Münsterer Gemeindevertretung, volljährige, arbeitsfähige und nicht durch anderweitige Jobs, Fortbildungen oder Deutschkurse gebundene Asylbewerber gemäß Asylbewerber-Leistungsgesetz zur gemeinnützigen Arbeit heranzuziehen, ist das in noch keinem einzigen Fall gelungen. Allerdings ist es inzwischen zu ersten Leistungskürzungen durch den Landkreis gekommen. Das geht aus schriftlichen Berichten der Münsterer Hauptverwaltung hervor, die neuste vorgelegt am Montagabend in der ersten Gemeindevertreter-Sitzung nach den Sommerferien.
CDU und FDP hatten im September 2024 mit ihrem Beschluss neben der eigentlichen Forcierung von Arbeit durch lokal untergebrachte Asylbewerber (etwa im Bauhof-Team, wo die Gemeinde Einsatzmöglichkeiten ausgemacht hatte) genau diese regelmäßigen Berichte gefordert. SPD und ALMA-Die Grünen stimmten damals, als mit 168 Personen in Münster noch mehr ein laufendes Asylverfahren hatten als heute, erfolglos dagegen. Zu jeder Sitzung der Gemeindevertretung legt das Rathaus nun einen Zwischenstand vor.
Zwischen dem der Juni-Sitzung und dem, der dem Parlament jetzt vorgelegt wurde, ist wenig passiert. „Seit der letzten Sitzung haben sich keine Änderungen ergeben“, berichtet die Gemeindeverwaltung. Nicht grundlos: Seit Ende Juni seien Münster „keine neuen Asylbewerber zugewiesen“ worden.
Die jüngsten Sondierungen, ob örtliche Asylbewerber zum gesetzlich verankerten Stundenlohn von 80 Cent beispielsweise zur Pflege kommunaler Grünflächen eingesetzt werden könnten, stammen vom 12. Juni. An diesem Tag lud die Gemeinde wieder sechs Personen vor. Vorangegangen war wie stets eine Vorauswahl potenziell passender Personen durch die örtlichen Sozialdienst-Mitarbeiter. „Vier Personen sind nicht erschienen und wurden an den Landkreis gemeldet“, berichtet die Gemeinde. „Zwei Personen äußerten Hinderungsgründe, die noch nachzuweisen sind.“ Ähnlich lief es bei Vorladungen im November, Januar, Februar und Mai: Entweder erschienen die Personen nicht oder lehnten die gemeinnützige Arbeit unter Angabe von Gründen ab. Ein Arbeitsverhältnis entstand in Münster bislang nicht.
Allerdings berichtet die Gemeinde durchaus von Auswirkungen des CDU-Antrags: „Für grundlos in Münster nicht an Arbeitsgelegenheiten Teilnehmende wurden vom Landkreis bereits Leistungskürzungen vorgenommen.“ Zudem lade der Soziale Dienst passende Personen weiterhin vor.
(Text: jedö)