Offenbach: Chlor im Trinkwasser

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(Symbolfoto: Truthseeker08 auf Pixabay)

Messungen zeigen sehr geringe Konzentration an Offenbacher Messstellen

Damit alle Offenbacherinnen und Offenbacher auch in Zukunft genügend Trinkwasser haben, beschlossen die Stadtverordneten im Jahr 2023, dem Wasserverband Hessisches Ried beizutreten. Seit dem 13. August 2025 liefert Hessenwasser Trinkwasser auch nach Offenbach. Diesem Wasser werden zur Desinfektion geringe Mengen Chlor beigemischt. Der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert beträgt 0,3 Milligramm Chlor pro 1 Liter Wasser. Die Chlorkonzentration im zugelieferten Wasser liegt bei 0,1 Milligramm pro Liter und damit deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten bzw. auf dem Minimumwert. Das Wasser von Hessenwasser wird über einen Übergabepunkt am Kaiserlei geliefert und von dort in die Leitungen auf Offenbacher Stadtgebiet. Es vermischt sich mit dem nicht gechlorten Wasser des ZWO und durch die Vermischung und Reaktion mit organischen Stoffen im Leitungssystem verringert sich die Konzentration des Chlors immer weiter. Aus dem Hafengebiet wurde nach Beimischung dieses Wassers gemeldet, dass Chlorgeruch und geschmackliche Veränderung bemerkt wurden. Dies führte in den betroffenen Stadtteilen und auch darüber hinaus zu Bedenken und Sorgen, ob dadurch vom Trinkwasser gesundheitliche Gefahren ausgehen.


Bürgermeisterin und Gesundheitsdezernentin Sabine Groß kann die Sorgen der Bewohnerinnen und Bewohner nachvollziehen: „Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel – deshalb kann ich gut verstehen, dass Bürgerinnen und Bürger verunsichert sind, wenn sich die Zusammensetzung ändert und nach Chlor riecht. Ich verstehe auch den Unmut darüber, dass der ZWO nicht vorab über die Zulieferung von gechlortem Wasser informiert hat und in diesem Zuge auch direkt über die Menge des Chlors im Trinkwasser, die geltenden Grenzwerte und über die Wirkung von Chlor im Trinkwasser. Die aktuellen Messungen bestätigen, dass die Chlorkonzentration auf dem Minimum gehalten wird, die Grenzwerte an keinem Messpunkt überschritten wurden, und keine Gesundheitsgefahr besteht.“

Das städtische Leitungsnetz unterliegt der Überwachung durch das Stadtgesundheitsamt, das seinerseits wiederum vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege kontrolliert wird. Die erhobenen Daten müssen weiter an den Bund und die EU gemeldet werden, die ebenfalls auf die Einhaltung der Richtlinien achten. Die Brunnen- und Quellgebiete, die nicht in der Stadt Offenbach liegen, werden von den regionalen Gesundheitsämtern beaufsichtigt.

Zusätzliche Messstellen im nördlichen Stadtgebiet

„Nach Bekanntwerden der Chlorung des Wassers habe ich mich unmittelbar mit dem Gesundheitsamt in Verbindung gesetzt. Von dort wurde die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bestätigt“, so Groß weiter. „Mit dem Vorstand des ZWO bin ich in regem Austausch. Der Vorstand hat sich unmittelbar nach Bekanntwerden in einer Klausur auf ein ganzes Maßnahmenpaket verständigt.“ So wurden Messstellen an verschiedenen Punkten des nördlichen Stadtgebiets zusätzlich eingerichtet, an denen regelmäßig die Wasserqualität bestimmt wird. Diese Messungen haben ergeben, dass sich die Chlorkonzentration im Nordend und im Westend unterhalb der Nachweisgrenze befindet. Im Hafen wurden 0,1 Milligramm pro Liter und an einem Messpunkt zunächst 0,11 Milligramm pro Liter gemessen. Bei einer weiteren Messung wurden 0,08 Milligramm gemessen.Der ZWO arbeitet an einem Konzept, wie die Durchmischung von gechlortem Hessenwasser mit ungechlortem Wasser des ZWO optimiert werden kann.

Durch den Seniorenrat wurde die Frage nach einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch Desinfektionsnebenprodukte im Trinkwasser, sogenannte Trihalogenmethane (THM), aufgeworfen.

„Der ZWO hat das Wasser auch auf die in der Studie benannten Stoffe untersucht. Die Beprobung erfolgte in dem Gebiet, in dem Chlor überhaupt noch im Wasser nachweisbar gemessen wurde, also im Hafengebiet und am Übergabepunkt am Kaiserlei. Die Ergebnisse liegen uns vor und an keinem der vier Messpunkte wurde die gesetzlich zulässige Menge von Desinfektionsnebenprodukten überschritten und auch nicht die viel niedrigere Menge aus der Studie auf die der Seniorenrat verwiesen hat“, so Groß.

Die Entstehung dieser Desinfektionsnebenprodukte ist von vielen Faktoren abhängig, unter anderem von den Inhaltsstoffen des Trinkwassers und den eingesetzten Desinfektionsverfahren“, so Dr. Faust. Die Trinkwasserverordnung, die auf einer EU-Verordnung beruht, berücksichtigt diese Produkte und hat dafür sogar strengere Grenzwerte als die EU erlassen.

„Die Proben für eine Messung dieser Desinfektonsnebenprodukte – Trihalogenmethane, Chlorit und Chlorat – wurden am Montag entnommen. Demnach liegt die Summe der Trihalogenmethankonzentrationen bei 5,4 µg/l und ist unter dem Grenzwert und auch unter dem Wert, der in der schwedischen Studie als gesundheitsgefährdend genannten Schwelle von 15 µg/l. Das ist die Studie auf die der Seniorenrat verwiesen hat“, erläutert Dr. Faust. Gesundheitsamtsleiterin Dr. Christiane Faust versichert: „Für Chlor und Desinfektionsnebenprodukte im Wasser gibt die Trinkwasserverordnung sehr strenge, toxikologisch begründete Grenzwerte vor und selbst diese werden in Offenbach weit unterschritten. Auch gibt die Trinkwasserverordnung die Häufigkeit der Untersuchungen vor. Vulnerable Gruppen wie Schwangere, Kinder und Senioren können das Wasser nutzen“.

Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser hat das Gesundheitsamt in einem Katalog mit Fragen und Antworten (FAQ) auf der Seite www.offenbach.de/trinkwasser zusammengestellt.

(Text: PM Stadt Offenbach)