Mitte 2027 läuft die Frist des Landes Hessen mit einer Veränderungssperre betreffend der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gernsheimer Straße in Pfungstadt aus. Die 2012 komplett sanierte Ortsdurchfahrt wurde als innerörtliche Hauptverkehrsstraße mit einem erheblichen Anteil an Zuschüssen finanziert. Um eine Rückzahlung der Zuschüsse an das Land Hessen zu vermeiden muss der Ablauf einer 15-jährigen Frist mit einer Veränderungssperre abgewartet werden – was bedeutet, dass vor 2027 keine Änderung möglich ist. Bürgermeister Koch hat hier vom Land Hessen eine Ausnahmeregelung prüfen lassen, leider sieht die Landesbehörde keine Möglichkeit einer Verkürzung der Frist.
Da weiterhin auch keine konkreten Gefahren- bzw. Unfallsituationen vorliegen wurden alle Möglichkeiten die sich momentan bieten ausgeschöpft. Ein Gremium von Fachbehörden hat sich im Rahmen der Verkehrsschau nun abschließend mit dem Thema auseinandergesetzt und Details geregelt. Im Ergebnis wird der Bürgermeister eine Zonenregelung mit 30 Km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit für die Gernsheimer Straße anordnen die Mitte 2027 in Kraft tritt. Damit erhält der Ortsteil Hahn als erster Stadtteil eine flächige Abdeckung mit Tempo 30 oder verkehrsberuhigten Bereichen. Die kurze Strecke der Eicher Straße fällt aufgrund ihres Status als Kreisstraße aus dem Raster, Änderungen sind hier nicht möglich.
Kreisstraße 150 – Crumstädter Straße
Der Gesetzgeber hat im April dieses Jahres die Schaffung von Fußgängerüberwegen erleichtert und damit die lange erwartete Möglichkeit geschaffen hier einen Zebrastreifen anzuordnen. Die Anordnung kann nun unabhängig von der tatsächlichen Anzahl von Fußgängern getroffen werden, wenn die weiteren Rahmenbedingungen vorliegen. Auch hier wurden bei der Verkehrsschau Details wie der genaue Standort und weitere Einrichtungen zur Verkehrssicherheit festgelegt. Ausgewertet wurden dabei auch aktuelle Erkenntnisse, die die Stadtpolizei zum Schulbeginn des vergangenen Monats gesammelt hat. Begleitet wird der Fußgängerüberweg von 150 m Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in beide Fahrtrichtungen. Das bedeutet de Facto 30 Km/h in der Crumstädter Straße ab der Darmstädter Straße bis zur Hintergasse.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg muss hier einen Großteil der Anordnung des Bürgermeisters umsetzten, daher lässt sich ein Ausführungsdatum zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht bestimmen.
(Text: PM Stadt Pfungstadt)