Magistrat stimmt Stufe 1 des „Gemeinsamen Nahverkehrsplans für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg“ zu

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Symbolfoto Straßenbahn (Foto: nick_photoarchive auf Pixabay)

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am 3. September 2025 dem „Gemeinsamen Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff., Stufe 1 von 2 mit Synopse aus Anhörungsverfahren gemäß ÖPNVG Hessen“ zugestimmt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Finanzwirtschaftliche Konsequenzen wird es erst geben, wenn separate Umsetzungsvorlagen beschlossen werden.


Nahverkehrspläne (NVP) werden auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (Paragraph 8 Absatz 3 PBefG) und des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (Paragraph 14 ÖPNVG Hessen) aufgestellt und fortgeschrieben. Die Aufgabenträger sind in Hessen die Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte, die für die Ausgestaltung und Finanzierung des lokalen ÖPNV per Gesetz verantwortlich sind. Die Aufgabenträger sind verpflichtet, die Rahmenplanung für die kontinuierliche Weiterentwicklung des ÖPNV in Gestalt des NVP festzuschreiben. Der NVP wird durch die Aufgabenträger oder lokale Aufgabenträgerorganisationen aufgestellt.

Der NVP stellt die wesentliche Grundlage des Aufgabenträgers für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV dar. Mit dem Aufstellen bzw. Fortschreiben des NVP sollen die verkehrlichen, sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Ziele für die weitere Ausrichtung des ÖPNV in den nächsten Jahren definiert werden.

Die Erarbeitung des „Gemeinsamen NVP für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.“ erfolgt in zwei Stufen:

• Stufe 1 enthält die Kapitel Grundlagen, Ziele/Leitbild, Bestandsaufnahme, Anforderungsprofil, Mängelanalyse, Beispiele für Prüfaufträge zu Maßnahmen der Angebotskonzeption, Linienbündelung/Teilnetzbildung, Vergabestrategie.
• Stufe 2 beinhaltet die Kapitel Maßnahmen der Angebotskonzeption mit Maßnahmenvorschlägen und -wirkung, finanzielle und verkehrliche Maßnahmenbewertung.

Mit der Erstellung des NVP wurde zunächst das Büro Cramer Consult (Brannenburg) durch die DADINA beauftragt. Aufgrund einer Aufhebungsvereinbarung führen die DADINA und ÖPNV-Koordination die Arbeit als Eigenleistung fort. Die Erstellung wurde durch einen Lenkungskreis, dem unter anderem die Verkehrsdezernenten von Stadt und Landkreis angehören, gesteuert und mit einer vierwöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Online-Plattform im ersten Quartal 2025 begleitet. Nachdem relevante Stellungnahmen und Aspekte eingearbeitet wurden, hat die Verbandsversammlung der DADINA am 2. Juli 2025 der Stufe 1 des NVP vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gremien der beiden Gebietskörperschaften zugestimmt.

Dazu Oberbürgermeister Hanno Benz: „Der ‚Gemeinsame Nahverkehrsplan‘ entspricht dem auch von mir postulierten Ziel, die interkommunale Zusammenarbeit in der Region auszubauen und stärker als bisher miteinander zu verzahnen, um das Wachstum Darmstadts und der Kommunen in der Region im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.“

Und Verkehrsdezernent Paul Georg Wandrey führt aus: „Der ‚Gemeinsame Nahverkehrsplan‘ dient dazu, unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen das Verkehrsangebot im ÖPNV in Darmstadt und im Landkreis nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern auch nachhaltig auszubauen. Hier haben der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Wissenschaftsstadt Darmstadt sehr gut und einvernehmlich zusammengearbeitet und die Grundlage für einen auch in Zukunft leistungsstarken ÖPNV geschaffen. Damit leisten wir zugleich einen Beitrag zu mehr Mobilitätsfrieden in der Region.“

Die Stufe 2 wird im zweiten Halbjahr 2025 erarbeitet und im ersten Quartal 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.

(Text: PM Wissenschaftsstadt Darmstadt)