Münster winkt der erste Bürgerentscheid

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Rote Ampel für den Bau zweier Lärmschutzwände an der Bahnlinie Darmstadt-Aschaffenburg zwischen Münster und Altheim? Der HSGB hat jedenfalls das entsprechende Bürgerbegehren für zulässig erklärt, das nun in Münsters ersten Bürgerentscheid seiner Geschichte münden dürfte. Das Foto zeigt den Bahnübergang an der Straße „Außerhalb“, der Anliegern sowie Fußgängern und Radfahrern vorbehalten ist. Im Hintergrund ist das Münsterer „Inselviertel“ zu sehen. (Foto: jedö)

Münster winkt in wenigen Monaten der erste Bürgerentscheid seiner Geschichte. Das Bürgerbegehren, das den Bau zweier 2,50 Meter hoher Lärmschutz-Wände entlang der Bahnstrecke Darmstadt-Aschaffenburg westlich des Altheimer Bahnhofs verhindern will, hat auf seinem Weg zum Entscheid an der Wahlurne die letzte hohe Hürde genommen. Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat das Anliegen geprüft und für rechtlich zulässig erklärt. Die weiteren Schritte sind nur noch formaler Natur, sofern die Gemeindevertretung ihren umstrittenen Beschluss, der Bahn den Bau der Wände zu genehmigen, nicht noch von sich aus rückgängig macht.


Genau darauf zielt das Bürgerbegehren, das von drei Vertrauenspersonen aus Münster und Altheim initiiert wurde und vorangetrieben wird, ab: „Sind Sie dafür, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. März zum Bau einer Lärmschutzwand aufzuheben?“, lautet die Frage, die in Bälde allen wahlberechtigten Münsterern gestellt werden soll. Dies könnte im Rahmen der Hessischen Kommunalwahlen am 15. März 2026 geschehen. Den Termin für den Bürgerentscheid muss aber noch die Gemeindevertretung beschließen. Ihre nächste Sitzung steht am 27. Oktober an.

Im Vorfeld des rechtlichen Gutachtens des HSGB hatte das Münsterer Einwohnermeldeamt die 2277 fristgerecht gesammelten und im Rathaus von Vertrauensperson Marco Stix (Altheim) an Bürgermeister Joachim Schledt (parteilos) und Hauptamts-Leiter Clemens Laub übergebenen Unterschriften geprüft. Dabei glich die Behörde alle Vornamen, Namen, Anschriften und Geburtsdaten der Unterzeichner auf den Listen mit den vorliegenden Angaben im System der Gemeindeverwaltung ab. Ergebnis: 2150 Unterzeichner hatten korrekte wie vollständige Angaben gemacht. Nur 1118 hätte es gebraucht – ein Zehntel der wahlberechtigten Münsterer bei den Hessischen Kommunalwahlen 2021.

Vor ein paar Wochen machte sich dann der HSGB an die Arbeit. Er beleuchtete in seinem rechtlichen Gutachten die Korrektheit der Fragestellung, den Kostendeckungsvorschlag, die Unterschriften, die Begründung und die Einhaltung der Einreichungsfrist.

Den Anforderungen an die Unterschriftenlisten sei mit dem aus Münster Vorgelegten ebenso entsprochen worden wie mit der Einreichung des Bürgerbegehrens beim Münsterer Gemeindevorstand, erläutert das fünfseitige HSGB-Gutachten, das zuerst eben jenem Gemeindevorstand und dann auch den Vertrauenspersonen zugestellt wurde. Auch Bestimmtheit, Klarheit und Eindeutigkeit der Fragestellung seien gegeben.

Einen Kostendeckungsvorschlag mussten die Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht unterbreiten, da durch die Aufhebung des Parlamentsbeschlusses keine Kosten auf die Gemeinde zukämen. Den Bau der Lärmschutzwände würde allein die Deutsche Bahn bezahlen. Auch die Begründung des Begehrens war für den HSGB in Ordnung. Unter anderem seien die dargelegten Tatsachen zutreffend gewesen. Die Begründung darf keine sachlichen Fehler enthalten, um den Bürgerwillen nicht zu verfälschen.

„Je schneller wir an das Ziel kommen, dass die Lärmschutzwand nicht gebaut wird, desto besser ist es“, sagt Vertrauensperson Marco Stix. Er hoffe „auf die Vernunft der Gemeindevertreter, es nicht zum Bürgerentscheid kommen zu lassen, schon allein aus Kostengründen. Wir brauchen den Bürgerentscheid nicht. Wir haben in Münster genug Probleme, die sich als Wahlkampf-Themen eignen.“

(Text: jedö)