Geflügelpest: Aufstallung, Biosicherheitsmaßnahmen und Leinenpflicht in Wiesbaden

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Symbolbild Hühner (Foto: Jagarga auf Pixabay)

Die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, ist in der Landeshauptstadt Wiesbaden angekommen. Am Dienstag, 4. November, tritt daher eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Sie regelt unter anderem die Aufstallung, Biosicherheitsmaßnahmen und eine Leinenpflicht für Hunde am Main und Rhein. Die Allgemeinverfügung dient vornehmlich dem Schutz der Tiere vor einem Eintrag aus der Wildvogelpopulation.


Ein am Sonntag, 26. Oktober, in Igstadt tot aufgefundener Kranich wurde im hessischen Landeslabor am Mittwoch, 29. Oktober, auf Influenza A H5 positiv getestet. Ein weiterer toter Kranich aus Klarenthal wurde am Donnerstag, 30. Oktober, vom Landeslabor ebenfalls als positiv bestätigt. Auch in Nachbarkreisen häufen sich die positiven Fälle, sodass auch in Wiesbaden – wie in vielen anderen Nachbarkreisen – ab Dienstag, 4. November, ein Austallungsgebot für alle Geflügelhalter gilt. Das Veterinäramt empfiehlt, die Aufstallung und Biosicherheitsmaßnahmen aber schon ab sofort umzusetzen. Weiter werden Märkte, Ausstellungen und Börsen untersagt, bei denen Geflügel und gemeinsam mit Geflügel gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden. Auch Hunde müssen entlang des Rheins und des Mains im Abstand von hundert Metern zur Uferlinie an der Leine bleiben.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote Vögel nicht anzufassen und zu melden. Besonders betroffen von der Geflügelpest sind Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse, Kraniche) und Greifvögel. Hier sollten unbedingt auch Einzeltiere gemeldet werden. Weniger empfänglich für Geflügelpestviren sind Singvögel und Tauben. Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Bürgerinnen und Bürger das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden unter (0611) 890770 oder veterinaeramt@wiesbaden.de benachrichtigen. Außerhalb der Geschäftszeiten können Bürgerinnen und Bürger sich unter (0611) 31130000 an die Feuerwehr Wiesbaden wenden.

Weitere Informationen stehen in den Antworten auf häufige Fragen (FAQs) unter https://www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe zur Verfügung.

– Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza: https://www.wiesbaden.de/pressemitteilungen/pressereferat/2025/oktober/251031-Gefluegelpest.php.media/327452/251031-AV-Gefluegelpest.pdf

(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)