Verkehrssicherheit: Stadt Griesheim erinnert an die Kehrpflicht

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(Symbolfoto: Nennieinszweidrei auf Pixabay)

Die Stadt Griesheim bittet alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihrer Kehrpflicht nachzukommen. Die Tage werden kürzer, die Bäume bunter – und kahler. Das Laub landet auf den Griesheimer Gehwegen und Straßen und am Ende oft im Gully. Durch Regenfälle wird das liegengebliebene Laub in die Sinkkästen („Gullys“) gespült und kann sie verstopfen. Zusätzlich stellt das Laub auf den Gehwegen eine Rutschgefahr und damit ein Verletzungsrisiko für Passantinnen und Passanten dar.


„Bereits Ende September wurden alle Sinkkästen im Stadtgebiet durch eine beauftragte Fachfirma geleert, damit anfallendes Regenwasser abfließen kann. Da die Reinigung jedoch nur jährlich erfolgt, können sich die Sinkkästen durch nicht entferntes Laub sehr schnell wieder zusetzen. Dadurch können in den Bereichen von Sinkkästen größere Pfützen entstehen“, erläutert die Stadtverwaltung.

An mehreren Stellen im Stadtgebiet, häufig in der unmittelbaren Nähe von Bäumen, gibt es auch sogenannte „blinde“ Sinkkästen. Sie dienten ursprünglich zur Bewässerung der Bäume in ihren jungen Anfangsjahren. Diese sind sie nicht an den Kanal angeschlossen. Sie haben somit keine Entwässerungsfunktion für die Straßen. Die Entwässerung erfolgt mit Hilfe von anderen Sinkkästen. Die „blinden“ Sinkkästen haben zudem keine Schmutzfänger, die geleert werden könnten und sind mittlerweile durch die Bäume stark durchwurzelt. Eine Säuberung oder Leerung ist daher nicht mehr erforderlich.

Zur Kehrpflicht

Die Kehrpflicht ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Griesheim festgelegt. Sie besagt, dass Straßen und Gehwege so zu säubern sind, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, vor allem eine Gesundheitsgefährdung, vermieden oder beseitigt wird. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege vollständig und die Straße bis zur Fahrbahnmitte hin reinigen. Gekehrt werden soll am Tag vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag bis spätestens 20 Uhr. Besondere Umstände, wie beispielsweise plötzlich auftretende oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen, können auch ein sofortiges Reinigen notwendig machen. Laub und Grünschnitt bis Kofferraumgröße (etwa drei blaue 120 Liter Müllsäcke) kann kostenfrei auf der Sammelstelle beim städtischen Bauhof abgegeben werden.

(Text: PM Stadt Griesheim)