Vogelgrippe im Landkreis Darmstadt-Dieburg

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Symbolbild Hühner (Foto: Jagarga auf Pixabay)

Stallpflicht und Veranstaltungsverbot auf den gesamten Kreis ausgeweitet

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat am seit gestrigen Sonntag, 2. November, eine neue Allgemeinverfügung zur Vogelgrippe erlassen, die ab heutigen Montag, 3. November gilt. Darin wird festgelegt, dass die Stallpflicht für Geflügel nun im gesamten Landkreis gilt. Ebenso das Veranstaltungsverbot für Geflügelschauen, -börsen und –märkte. Zudem dürfen Tiere aus dem Kreisgebiet auch nicht zu solchen Veranstaltungen außerhalb des Kreisgebietes gebracht werden.


Die neue Allgemeinverfügung löst die am 29. Oktober veröffentlichte ab.  Darin war eine Restriktionszone von drei Kilometern rund um das Naturschutzgebiet Reinheimer Teich festgelegt worden. Gleichzeitig wird eine Allgemeinverfügung von 2021 aufgehoben, die bereits Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe für das gesamte Kreisgebiet anordnete. Verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Ställe und Fahrzeuge in der Geflügelhaltung sind auch Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung.

„Es ist inzwischen zu weiteren bestätigten Ausbruchsfällen in mehreren direkt benachbarten Landkreisen sowie zu vermehrten Funden toter Wasser- und Wildvögel im Kreisgebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg gekommen“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete und Vize-Landrat Lutz Köhler. Zwar ist weiterhin kein Fall der Vogelgrippe im Kreisgebiet dokumentiert, aber „die dynamische Entwicklung des Seuchengeschehens in Südhessen und die aktuellen Zugbewegungen von Wildvögeln erfordern ein unmittelbares direktes Handeln, um das Seuchengeschehen der Geflügelpest zu verhindern oder zu begrenzen“, sagt Köhler. Aktuell sei der Zug der Wildvögel nicht nur bereits wieder in vollem Gange, sondern er habe in der vergangenen Woche nochmals stark zugenommen.

Ebenfalls wird in der neuen Allgemeinverfügung festgelegt, dass Händler im Kreisgebiet Geflügel gewerbsmäßig nur dann abgeben dürfen, wenn die Tiere vier Tage vor der Abgabe entweder klinisch tierärztlich oder – im Fall von Enten und Gänsen – virologisch mit negativem Ergebnis auf das aviäre Influenzavirus untersucht worden sind.

Die bereits am 29. Oktober veröffentlichten Biomaßnahmen für die Restriktionszone gelten nun für den gesamten Landkreis. Dazu zählen unter anderem, dass die Ein- und Ausgänge von Ställen gegen unbefugtes Betreten gesichert sind. Schutzkleidung für Besucher und strenge Hygienevorschriften gehören ebenfalls dazu. Übertragen wird das Virus durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, aber auch über Kot und andere durch Ausscheidungen von infizierten Tieren kontaminierte Materialien wie Einstreu übertragen. Hierbei spielen Wildvögel als Eintragsquelle eine große Rolle, da sie Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu kontaminieren können.

Verstöße gegen die Anordnungen der Allgemeinverfügung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Diese öffentlich bekanntgemachte Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Veterinäramt des Landkreises, Außenstelle Rheinstraße 67, 64295 Darmstadt, in der Zeit von montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr eingesehen werden. Ab 12. Dezember dann in der Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt, da das Veterinärumt dorthin umzieht. Auf der Internetseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg können die Bestimmungen ebenfalls abgerufen werden (https://www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/veterinaeramt/allgemeinverfuegungen.html).

(Text: PM Landkreis Darmstadt-Dieburg)