Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel in einigen Teilen des Kreises Offenbach

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Symbolbild Hühner (Foto: Jagarga auf Pixabay)

Die aviäre Influenza – auch als Vogelgrippe und Geflügelpest bekannt – breitet sich in Deutschland aktuell immer weiter aus. Das Veterinäramt des Kreises Offenbach hat aus diesem Grund am Freitag eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Dieser Schritt erfolgt vorsorglich aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, wenngleich es im Kreisgebiet selbst aktuell keinen bestätigten Fall der aviären Influenza gibt.


Für besonders gefährdete ornithologische Risikogebiete entlang des Mains, für Großbetriebe sowie Gebiete in einem Ein-Kilometer-Radius um einen Großbetrieb herum wird die Aufstallung von Geflügel und anderen Vögeln empfänglicher Art angeordnet. Dazu zählen unter anderem Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühner, Wachteln, Fasane, Enten und Gänse. Betroffene Bereiche liegen in Teilen der Städte Heusenstamm, Mühlheim, Rodgau und Seligenstadt sowie der Gemeinden Hainburg und Mainhausen.

Die Vögel müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Darüber hinaus ist in den genannten Gebieten die Durchführung von Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen untersagt. Es ist zudem verboten, Geflügel von dort zur Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen aus den Bereichen herauszubringen.

Um die Geflügelhaltungen vor einer möglichen Infektion zu schützen, werden alle Halterinnen und Halter dringend aufgefordert, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Wer verendete Wasservögel – zum Beispiel Enten, Gänse, Schwäne, Reiher, Störche oder Kraniche – oder verendete Greifvögel – zum Beispiel Falken, Bussarde, Habichte oder Adler – findet, wird gebeten, das Veterinäramt umgehend telefonisch unter 06074 8180-63900 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-offenbach.de zu informieren sowie den genauen Fundort, idealerweise inklusive GPS-Koordinaten, mitzuteilen. Andere Vogelarten, wie etwa Singvögel, sind nur zu melden, wenn eine größere Anzahl toter Tiere am selben Platz entdeckt wurde. Einzelne Totfunde dieser Arten können ansonsten bei Bedarf von den Finderinnen und Findern selbst beseitigt werden. Das Veterinäramt rät in diesem Fall dazu, beim direkten Kontakt einen Mundschutz sowie Handschuhe zu tragen, den Kadaver in einem auslaufsicheren Müllbeutel zu legen und diesen, fest verschlossen, im Hausmüll zu entsorgen.

Mehr Informationen sowie die Allgemeinverfügung in voller Länge inklusive einer Übersichtskarte der betroffenen Gebiete sind unter www.kreis-offenbach.de/geflügelpest abrufbar.

Bei der aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit, die Hühner, Puten, Wassergeflügel und auch andere Vögel infizieren kann. Sie zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Hochpathogene Influenzaviren sorgen bei den Tieren oft für schwere Verläufe, die bis zum Tod führen können. Auch eine Übertragung auf den Menschen ist nicht auszuschließen.

Das Friedrich-Löffler-Institut stuft derzeit das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der entsprechenden HPAI-H5-Viren bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland als hoch ein. In diesem Zusammenhang besteht ebenfalls ein hohes Eintragsrisiko in Geflügelbestände. In einigen Kreisen in Hessen wurden bereits Wildvögel gefunden, die an der Geflügelgrippe gestorben sind.

Um die Geflügelbestände zu schützen und die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern ist es erforderlich, Wildvögel aus den Beständen fern zu halten und den Kontakt von Wildvögeln zu Tieren in Geflügelbeständen zu vermeiden. Ebenso ist es wichtig, dass Wildvögel nicht an Futter oder Einstreu gelangen, dass für Hausgeflügel bestimmt ist.

(Text: PM Kreis Offenbach)