Nauheim: Unfall mit Personenschaden als Folgeunfall eines Unfalls mit Sachschaden

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(Symbolfoto: Jonas Augustin auf Pixabay)

Am heutigen Mittwoch (10.) gegen 7.45 Uhr, ereignete sich in Nauheim zunächst ein Auffahrunfall, zwischen zwei PKW, auf der L3040 im stockenden Verkehr, auf der Abfahrt der dortigen Brücke über die Bahnstrecke, vor der Einmündung zur L3094. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden, in Folge dessen die Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit waren.


Unmittelbar nach Eintreffen einer Streife der Polizeistation Groß-Gerau zur Unfallaufnahme ereignete sich, gegen 8 Uhr, im Bereich der bestehenden Unfallstelle ein Folgeunfall mit Personenschaden. Hierbei befuhr eine 60 Jahre alte Fahrzeugführerin mit einem Taxi die L3040 in absteigender Richtung aus Nauheim kommend in Richtung der Einmündung L3040 / L3094. Auf Grund der dort bestehenden Unfallstelle beabsichtigte sie über die Gegenfahrbahn an der Unfallstelle und dem Streifenwagen der Polizei vorbeizufahren. Hierbei übersah sie den aus Richtung L3094 entgegenkommenden PKW einer 79-jährigen, wodurch es zum Frontalzusammenstoß der beiden PKW kam. In Folge dieses Unfalls wurden die 60-jährige Fahrerin des Taxis leicht und die 79-jährige Fahrerin des entgegenkommenden PKW schwer verletzt. Beide wurden zur Behandlung in umliegende Krankenhäuser verbracht. Der Fahrgast des Taxis blieb nach derzeitigem Kenntnisstand unverletzt.

An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden der auf ca. 40.000 Euro geschätzt wird. Auf Grund des Unfalls kam es zu einem größeren Austritt von Betriebsstoffen. Für die Dauer der Unfallaufnahme, der Bergung der Fahrzeuge sowie der aufwendigen Reinigung der Straße musste der Streckenabschnitt der L3040 für mehr als fünf Stunden voll gesperrt werden. Gegen 13.30 Uhr konnte die Strecke wieder für den Verkehr freigegeben werden.

(Text: PM PP Südhessen)