
An der Galluswarte wird ein kleiner Teilbereich der sogenannten Taubenvergrämung – also Taubenabwehrmaßnahmen, bestehend aus Gittern oder Netzen – zurückgebaut. Sie befindet sich unter der Eisenbahnüberführung über die Mainzer Landstraße. Die Stadt reagiert damit auf wiederholte Beschädigungen der dort angebrachten Netze durch Dritte.
Der betroffene Abschnitt der Überführung ist stark verwinkelt, von zahlreichen Leitungen durchzogen und nur schwer zugänglich. Hinzu kommt, dass die dort angebrachten Netze immer wieder gezielt geöffnet oder beschädigt werden, um Tauben das Einfliegen und Brüten zu ermöglichen. Dadurch gelangten Tauben unkontrolliert in das Bauwerk, verirrten sich in den engen Strukturen und fanden nicht selbstständig heraus oder verendeten. In der Folge kam es zu Vorwürfen der Tierquälerei sowie entsprechenden Anzeigen gegen das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE).
Ein zentraler Grund für die Vergrämungsmaßnahmen war der Schutz der unter dem Bauwerk liegenden Verkehrsflächen vor Verschmutzung. Besonders Gehwege und Haltestellenbereiche wurden häufig durch Taubenkot verschmutzt. Dies beeinträchtigte die Nutzbarkeit dieser Bereiche und führte regelmäßig zu Beschwerden.
Die nun erfolgende Öffnung des Teilbereichs wird die darunterliegenden Verkehrsflächen voraussichtlich kaum beeinträchtigen, das Bauwerk selbst jedoch möglicherweise wieder stärker verschmutzen. Unter den vorhandenen Rahmenbedingungen ist diese Entscheidung die tierschutzfachlich verantwortlichste Option.
Zentrales städtisches Taubenmanagement und stadtweite Koordination
Die Stadt Frankfurt hat in der Stabsstelle Sauberes Frankfurt eine Einheit für stadtweites Taubenmanagement eingerichtet. Ziel ist es, Konflikte zwischen Sauberkeit und Tierschutz zu reduzieren und die städtische Infrastruktur zu schonen. Die Aufgaben des Stadttaubenmanagements umfassen unter anderem die Regulierung der Taubenpopulation durch Taubenhäuser, die Kommunikation zu einem angemessenen Umgang mit Stadttauben sowie die Koordination der Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung.
Das Amt für Straßenbau und Erschließung übernimmt ergänzend praktische Maßnahmen vor Ort: Dazu zählen Vergrämungsmaßnahmen unter Brücken, das Aufstellen von Schildern zum Taubenfütterungsverbot auf öffentlichen Plätzen und die Bereitstellung geeigneter Flächen für Taubenhäuser im öffentlichen Raum.
(Text: PM Stadt Frankfurt)

