Mietspiegel 2026 in Offenbach ab Januar erhältlich

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(Symbolfoto: Jens Neumann auf Pixabay)

Mangel an Wohnraum lässt Mieten in Offenbach am Main um 4,14 Prozent steigen

Wie aus dem fortgeschriebenen Mietspiegel 2026 hervorgeht, sind die Mieten in Offenbach über alle Baualtersklassen hinweg um durchschnittlich 4,14 Prozent gestiegen. Das entspricht Steigerungen zwischen 0,20 und 0,50 Euro pro Quadratmeter.


Die Mietwerttabelle reicht von 5,85 Euro pro Quadratmeter für große Wohnungen in einfacher Wohnlage (Baujahr bis 1960) bis hin zu 12,95 Euro für kleine Objekte in guter Wohnlage (Bezugsjahr 2008–2019).

Der Trend ist eindeutig: Die Mietpreise in Deutschland steigen kontinuierlich, so auch in Offenbach am Main. Hintergrund ist weiterhin der Mangel an Wohnraum im Rhein-Main-Gebiet.

Bürgermeisterin Sabine Groß betont: „Der Mietspiegel bleibt auch dieses Jahr eine zentrale Orientierungshilfe für faire Mieterhöhungen und transparente Wohnungsfragen. Die steigenden Mieten belasten viele Menschen spürbar, weshalb die Schaffung bezahlbarer Wohnungen weiterhin eine der wichtigsten Aufgaben in Offenbach ist. Bis 2030 will die GBO daher etwas mehr als 150 Millionen Euro in 300 neue Wohnungen investieren –das größte Investitionsprogramm der Gesellschaft seit Jahren. Mir war es außerdem wichtig, einen wesentlichen Teil der Bundesmittel, konkret 10 Millionen Euro, zur Stärkung der GBO einzusetzen. . Natürlich lösen wir damit die Probleme am Wohnungsmarkt nicht. Wir müssen weiter daran arbeiten, dass in Offenbach bezahlbarer Wohnraum entsteht. Dazu gehört für mich auch die konsequente Einhaltung der Quote von 30 Prozent geförderten Wohnungen bei Neubauvorhaben.“

Grundlagen des Mietspiegels

Der 1977 erstmals veröffentlichte einfache Mietspiegel, der gemeinsam vom Mieterbund Offenbach, dem Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer und dem städtischen Wohnungsamt erstellt wird, wird alle zwei Jahre fortgeschrieben und basiert auf umfangreichen Datenerhebungen. Die Preisermittlung beruht auf Zahlenmaterial der Herausgeber. Berücksichtigt wurden 3829 Mietwohnungen in der Stadt zum Stichtag 30. Juni 2025. Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den vergangenen sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die monatliche Durchschnittsmiete in Euro pro Quadratmeter aus.

Anwendung findet das Werk nur für nicht preisgebundene – also nicht öffentlich geförderte – Wohnungen, und nur für solche zwischen 35 und 100 Quadratmetern. Für Wohnungen unter dieser Größe ist nicht genug Datenmaterial vorhanden. Neubauten sind ebenfalls nicht berücksichtigt, die jüngsten erfassten Wohnungen stammen aus dem Baujahr 2019.

Der Mietspiegel wurde fortgeschrieben und ist ab Ende Dezember 2025 beim Wohnungsamt der Stadt Offenbach am Main, beim Mieterbund Offenbach oder bei Haus & Grund Offenbach am Main in Papier- oder digitaler Form erhältlich. Außerdem ist die kostenlose Tabelle ab Januar 2026 im Internet auf www.offenbach.de zu finden und zusätzlich beim Pförtner im Rathaus (Berliner Straße 100) hinterlegt.

Wo in Offenbach am Main Mietwohnungen günstig oder teuer sind, lässt sich nicht an Stadtteilen oder bestimmten Straßen festmachen.

Stimmen der Partner

Detlev Dieckhöfer, Mieterbund Offenbach e.V. sagt:“ Aufgrund der hohen Nachfrage steigen auch in Offenbach die Mieten weiter an, jedoch liegen die Preise noch deutlich unter denen der großen Nachbarstadt. Damit steigt allerdings auch die Nachfrage weiterhin an.”

Marcus Haack, Haus & Grund Offenbach am Main, sagt: „Wohnraum muss bezahlbar bleiben. Das gilt für Mieter und für Vermieter! Darum war es unser zentrales Anliegen, dass im neuen Mietspiegel für die Baualtersklassen mit dem höchsten Sanierungsaufwand die höchsten Zuschläge zum Erhalt des Wohnraumbestandes in Offenbach realisiert werden konnten.“

Hintergrund: Mietspiegel ist Grundlage bei Mieterhöhungen

Hauptanwendungsfeld für den Mietspiegel ist das gesetzliche geregelte Mieterhöhungsverfahren, mit dem der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. In Offenbach am Main gilt – wie in vielen anderen hessischen Kommunen – eine landesrechtliche Kappungsgrenze: Maximal sind 15 Prozent in drei Jahren zulässig, vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen.

(Text: PM Stadt Offenbach)