Stadtverwaltung ruft zur Einhaltung der Vorgaben auf
Seit Sommer 2024 gilt in Weiterstadt die Katzenschutzverordnung. Kurz darauf haben auch Griesheim und Pfungstadt entsprechende Regelungen verabschiedet. Gemeinsam mit bestehenden Verordnungen in Darmstadt, Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Langen und Egelsbach besteht damit nahezu flächendeckend ein Schutznetz für freilebende und gehaltene Katzen rund um Weiterstadt. Die Gemeinde Erzhausen hat den Einführungsprozess bereits gestartet; mit einer baldigen Verabschiedung der Satzung und somit dem „Lückenschluss“ ist zu rechnen.
Die Verordnung verpflichtet Halterinnen und Halter, freilaufende Katzen – unabhängig vom Geschlecht – kastrieren, per Mikrochip kennzeichnen und in einem Haustierregister eintragen zu lassen. Das Ordnungsamt der Stadt Weiterstadt hat in den vergangenen Monaten mehrere Hinweise auf Verstöße erhalten und entsprechende Verfahren eingeleitet. Die betroffenen Personen wurden aufgefordert, die Auflagen nachträglich zu erfüllen und dies zu belegen.
Population verwilderter Katzen eindämmen
Ziel der Regelung ist es, die Zahl unkastrierter und nicht zuordenbarer Freigängerkatzen deutlich zu reduzieren. Dies ist ein zentraler Schritt, um langfristig die Population verwilderter Katzen einzudämmen. Insbesondere im Jahr 2023 kam es zu einer starken sogenannten „Katzenschwemme“, die Tierheime in der Region – darunter auch die Kellerranch – erheblich belastete.
Auch in Weiterstadt werden regelmäßig Katzen gesichtet, die keinem Haushalt zugeordnet werden können. Sie bewegen sich im Feld, in der Flur, im Wald, in Gewerbegebieten, an kommunalen Anlagen wie Kläranlagen und Pumpwerken sowie in privaten Gärten. Häufig – vor allem bei Katern gut sichtbar – handelt es sich um unkastrierte Tiere. Teilweise leiden diese Katzen an schweren Erkrankungen wie Katzenaids oder Katzenleukose, die auch für Freigänger in Haushalten ein Infektionsrisiko darstellen.
Die Stadtverwaltung appelliert daher erneut an alle Katzenhaltenden, die Vorgaben der Katzenschutzverordnung gewissenhaft zu beachten. Wichtig: Auch wenn eine Katze bereits kastriert und gechippt ist, muss die Registrierung durch die Halterin oder den Halter selbst vorgenommen werden. Tierarztpraxen übernehmen diesen Schritt nicht automatisch. Eine kostenfreie Registrierung ist unkompliziert unter TASSO.net oder Findefix.com möglich. Dies erleichtert zudem die schnelle Rückführung, falls ein Tier entläuft oder verletzt aufgefunden wird.
Ein Informationsflyer mit allen relevanten Hinweisen sowie Ansprechpersonen der Stadtverwaltung ist auf der Website der Stadt abrufbar (Suchbegriff: Katzenschutzverordnung / Erläuterung).
Die Stadt Weiterstadt dankt allen Bürgerinnen und Bürgern herzlich für ihr Vertrauen und ihre aktive Unterstützung beim Schutz von Haus- und Streunerkatzen.
(Text: PM Stadt Weiterstadt)


