Ende Oktober 2025 war die Vogelgrippe im Kreis Groß-Gerau angekommen: Zwei Höckerschwäne und ein Silberreiher waren damals vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor positiv auf den Geflügelpest-Virus Influenza A-Virus, Subtyp H5 getestet worden. Weil sich diese Funde auf das Kreisgebiet verteilten und weitere tote Wasservögel in anderen Kommunen des Kreises gefunden wurden, hatte der Kreis Groß-Gerau in einer Allgemeinverfügung eine Aufstallpflicht und weitere verschiedene Einschränkungen für Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet angeordnet.
Diese Allgemeinverfügung wird nun zum Teil aufgehoben, nachdem der letzte Fall von Vogelgrippe bei einem Tier aus dem Kreisgebiet am 23. Dezember vom Friedrich-Löffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, diagnostiziert worden war; der Fund stammte vom 6. Dezember. Insgesamt geht das Veterinäramt von bislang 79 von Vogelgrippe befallenen Tieren im Kreis aus.
Da sich das Geschehen rund um die Geflügelpest in Deutschland allgemein beruhigt hat und auch im Kreis Groß-Gerau die nötige Karenz seit dem letzten Befund erreicht ist, kann die Stallpflicht aufgehoben werden.
(Text: PM Kreis Groß-Gerau)


