Standesamt Frankfurt veröffentlicht Statistik für 2025

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Symbolbild Hochzeit (Foto: StockSnap auf Pixabay)

2516 Paare gaben sich im vergangenen Jahr das Ja-Wort

Die für das Standesamt Frankfurt zuständige Dezernentin Stephanie Wüst veröffentlicht die Jahresstatistik 2025. Demnach wurden im vergangenen Jahr in den Standesamtsbezirken Mitte und Höchst insgesamt 11.867 Geburten beurkundet. Im Jahr 2024 waren es 12.000.


Es kamen, wie üblich, mehr Jungen (6101) als Mädchen (5763) zur Welt. Bei drei Kindern wurde das Geschlecht noch nicht bestimmt. Nicht alle Babys sind Frankfurterinnen und Frankfurter: 4900 Mütter aus dem Umland hatten sich entschieden, ihr Kind in einem Frankfurter Kranken- oder Geburtshaus zur Welt zu bringen.

Im Jahr 2025 schlossen 2516 Paare die Ehe, 2024 waren es 2589 Paare. Damit liegt die Zahl weiterhin unter dem Niveau vor der Pandemie. Im Vergleich waren es im Jahr 2019 noch 3068 Trauungen. Trotzdem hatten die Standesbeamtinnen und Standesbeamten im Jahr 2025 mit der Beratung und den Anmeldungen der Eheschließungen viel zu tun.

Ein Blick auf die Trauorte zeigt klare Präferenzen: Der beliebteste Ort für Trauungen bleibt der Römer mit 1759 Eheschließungen. Im Bolongaropalast in Höchst gaben sich 656 Paare das Ja-Wort. Der Palmengarten war Kulisse für 97 Eheschließungen und in der Nikolauskapelle in Bergen-Enkheim wurden 4 Ehen geschlossen.

Im Jahr 2025 wurden zudem 8081 Sterbefälle beurkundet, von denen 5467 Personen ihren Wohnsitz in Frankfurt hatten. Dies sind 212 Sterbefälle weniger als im Jahr 2024.

Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 ist es möglich, dem Geschlechtseintrag und die Vornamen durch Erklärung beim Standesamt zu ändern. Diese Regelung wird gut angenommen: Im Jahr 2025 gaben 279 Personen eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Standesamt ab.

Weitere Herausforderungen ergaben sich außerdem durch neue Rechtsgrundlagen: Das Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts sowie des Internationalen Namensrechts trat am 1. Mai 2025 in Kraft. Dadurch bestehen zusätzliche Möglichkeiten der Namensführung für Ehepaare und Eltern, auch mit rückwirkender Wirkung.

Darüber hinaus wurden im vergangenen Jahr 3913 Personen in Frankfurt eingebürgert. 2024 waren es 3780 Menschen. 6881 ausländische Staatsangehörige ließen sich zu den Voraussetzungen beraten. 8116 Personen stellten einen Einbürgerungsantrag (2023: 6216). Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die im Juni 2024 in Kraft getreten ist, führt zu einem deutlich höheren Antragsaufkommen und erhöht den Bearbeitungsaufwand der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.

Frankfurt ist Heimat für Menschen aus 178 Nationen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes ist es daher wichtig, die Rechtsentwicklung im Personenstands-, Familien-, Namens- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie im internationalen Privatrecht und im EU-Recht kontinuierlich zu verfolgen. Standesamtliche Beurkundungen und Einbürgerung sind Grundlage für zahlreiche staatliche Leistungen und private Ansprüche. Einbürgerungen eröffnen politische Partizipation, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe.

(Text: PM Standesamt Frankfurt)