Die Landeshauptstadt Wiesbaden hebt die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel komplett auf.
Die Auflagen für Geflügelhaltungen mit weniger als fünfzig Tieren wurden bereits im Dezember 2025 gelockert. Durch die neue Allgemeinverfügung von Samstag, 17. Januar, können ab Sonntag, 18. Januar, nun auch größere Betriebe Geflügel wieder ins Freie lassen. Wiesbaden folgt anderen hessischen Kreisen, da sich auch in Wiesbaden das Seuchengeschehen beruhigt hat.
Weiter gilt allerdings die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, da diese ein wirksames Instrument sind, um das Risiko eines Erregereintrag zu reduzieren. Das heißt für Geflügelhalter konkret, dass sie ihren Bestand weiter durch sinnvolle Maßnahmen schützen müssen, zum Beispiel Schutzkleidung tragen, Schadnagerbekämpfung sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.
Die genauen Anforderungen sind auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe einsehbar.
(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)


