
Dotationsverpflichtung gilt jetzt für komplettes Domgrundstück
Die Katholische Kirchengemeinde Dom St. Bartholomäus hat der Stadt Frankfurt das Grundstück der sogenannten Domkammer geschenkt. Bei einem Notartermin wurde jetzt der Grundstücksübertrag besiegelt.
„Lange sind die Beteiligten davon ausgegangen, dass die Liegenschaft ohnehin schon der Stadt gehört“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff, der im Magistrat auch für die Dotationskirchen zuständig ist. „Das traf bislang aber nicht zu – und hat sich zunehmend als Problem erwiesen: Denn am Dom finden seit vielen Jahre fast durchgängig Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeiten statt. Wir als Stadt haben zwar die Bauherrnfunktion inne, können aber nicht einfach Aufträge für eine Liegenschaft vergeben, die uns nicht gehört. Mit der Grundstückübertragung entfällt ein erheblicher Verwaltungsaufwand, da wir künftig unserer Dotationsverpflichtung für das komplette Domgrundstück einfacher und effizienter nachkommen können.“
Auf dem 381 Quadratmeter großen Grundstück befindet sich der Kreuzgang des Doms. Im 19. Jahrhundert war dort die Domschule untergebracht, eine der Allgemeinheit offenstehende Volksschule. Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 fiel das Eigentum am Domgrundstück der Stadt Frankfurt zu, das Grundstück der Domschule wurde dagegen aufgrund seiner schulischen Nutzung der Kirche überlassen – allerdings mit der Einschränkung, dass es „für immer dem Schulgebrauch“ gewidmet sein müsse. Daher wurde „Freiheit von allen Lasten“ gewährt.
Mit dem Dotationsvertrag von 1830 hat sich die Stadt zum Unterhalt von acht Innenstadtkirchen verpflichtet, einschließlich des Doms. Allerdings wurde die Domschule Anfang des 20. Jahrhunderts in andere Räumlichkeiten verlegt und im Jahr 1941 endgültig geschlossen. 1965 wurde zwischen Stadt und dem Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden in Frankfurt die Nutzungsbeschränkung als Schule aufgehoben und im Grundbuch gelöscht. 1987 vereinbarten Domgemeinde und Stadt, in der ehemaligen Domschule das Dommuseum einzurichten, das sich bis heute dort befindet und von der Domgemeinde betrieben wird.
„Eigentumsfragen wurden bei der Museumsgründung nicht erörtert. Die Vertragsbeteiligten gingen einfach davon aus, dass der Stadt das ungeteilte Eigentum am Domgrundstück einschließlich des Kreuzgangs zusteht“, sagt Dompfarrer Johannes zu Eltz. „Das hat sich allerdings als unzutreffend herausgestellt. Durch die Schenkung wird dieser Zustand jetzt beordnet. Und selbstverständlich bleibt die Nutzung als öffentlich zugängliches Museum weiterhin erhalten“, sagt Wolfgang Simon, Mitglied des Verwaltungsrates der Dompfarrei St. Bartholomäus.
„Es war der Wunsch aller Beteiligten, den Einklang von Eigentum, Dotationspflicht und Nutzung insoweit wiederherzustellen, als der Stadt auch das Eigentum am Grundstück der ehemaligen Domschule zurückübertragen werden soll“, sagt Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen. „Für uns als Stadt Frankfurt fallen für die Schenkung als solches keine Kosten an. Allerdings erfolgt die künftige Unterhaltung des gesamten Domgrundstücks im Rahmen der Dotationsverpflichtung durch die Stadt Frankfurt.“
(Text: PM Stadt Frankfurt)

