Tipps der Kreistierschutzbeauftragten im Kreis Darmstadt-Dieburg
Nicht nur den Menschen macht die nasskalte Witterung zu schaffen, sondern auch den Haus- und Nutztieren. Die Kreistierschutzbeauftragte im Kreis Darmstadt-Dieburg, Dr. Christa Wilczek, gibt deshalb Tipps zum richtigen Umgang mit den Vierbeinern. Grundsätzlich können gesunde, erwachsene Tiere auch bei Winterwetter im Freien bewegt werden, weil ein trockenes Fell mit trockener Kälte gut zurechtkommt. Trotzdem sollte darauf geachtet werden, eine Unterkühlung zu verhindern. Zugluft und kalte Böden sollten für längere Zeit möglichst vermieden werden.
Je stärker der Wind weht, desto größer ist der Abkühlungseffekt und umso schneller frieren Tiere und auch Menschen. Da die Tiere bei Kälte mehr Energie benötigen, sollte ausreichend Futter gegeben werden, bis zu 30 Prozent mehr als bei milden Temperaturen. „Jeder Tierhalter möchte ja, dass es seinem vierbeinigen Freund gut geht“, sagt der stellvertretende Landrat Lutz Köhler, „viele Sachverhalte sind aber möglicherweise nicht bekannt. Deshalb begrüße ich es, wenn unsere Tierschutzbeauftragte Tipps gibt, dass die Tiere wohlbehalten durch den Winter kommen.“
Auch Tiere können frieren
Auch Tiere können frieren und somit erheblich leiden. Das kann auch einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bedeuten, erklärt Dr. Wilczek. Bei anhaltendem oder sich wiederholendem erheblichen Leiden der Tiere ist gar ein Straftatbestand möglich. Die Symptome frierender Tiere äußern sich durch sichtliches Unwohlsein: keine entspannte Körperhaltung, sondern aufgekrümmter Rücken, verkrampfte Muskulatur, geduckte Körperhaltung, gesträubtes Fell, zittern oder gar Apathie. Hunde können mit den Zähnen klappern, ziehen den Schwanz ein und laufen langsamer, sie trippeln, heben die Pfoten oder die Beine an, möglicherweise auch durch Schneeverklumpungen und Ballenreizung bei Salzstreuung. Bei Katzen zeigt sich ein gesträubtes Fell, sie zittern, kauern oder rollen sich zusammen.
Großtiere auf der Weide vertragen auch keine Nässe und Wind. Daher ist ein geeigneter Witterungsschutz mit mindestens zwei, besser drei geschlossenen Seiten gegen die Hauptwetterseite zu empfehlen. Der Zugang dazu muss frei sein, das Gelände rundherum darf nicht tiefgründig verschlammt sein und alle Tiere müssen gleichzeitig Platz haben.
Ebenso sollte eine wärmegedämmte Liegefläche vorhanden sein, ein trockener, sauberer Boden mit Einstreu etwa. Wichtig sind auch funktionsfähige Tränken, die frostfrei zu halten sind. Auch auf erwärmtes Wasser insbesondere bei Kälbern und Milchkühen sollte geachtet werden – im Stall etwa durch mobile kleine Heizelemente. „Auch bei Tränken und Futterstellen auf trockenen, nicht verschlammten Boden achten“, sagt Dr. Wilczek. Denn die Verletzungsgefahr durch unebenen Boden, der gefriert, sei zu groß. Ebenso können sich die Tiere durch scharfkantiges Eis Verletzungen zuziehen.
Hunde im Zwinger: Vorgaben der Tierschutzhundeverordnung beachten
Bei Hunden, die im Zwinger gehalten werden, sind die Vorgaben der Tierschutzhundeverordnung zu beachten – etwa eine ausreichende Grundfläche des Zwingers, eine wärmegedämmte Schutzhütte und eine wärmegedämmte Liegefläche. Trinkwasser sollte vor Frost geschützt werden. Hunde können sich auch unterkühlen, sich gar eine Blasenentzündung zuziehen, wenn sie länger im Kalten warten müssen und die Bewegung fehlt. Etwa im Auto oder längeres Angebundensein bei Einkäufen. Das gilt besonders für kurzhaarige Tiere ohne Unterwolle sowie für junge, alte, kranke Tiere und kleine Rassen. Welpen etwa haben noch keine Thermoregulation. Streusalz im Winter kann Pfotenreizung oder -entzündung auslösen, Schneefressen Gastritis und Durchfall. Der zeitweise Einsatz von Pfotensalbe zum Schutz – etwa reine Vaseline – kann helfen. Notfalls können die Tiere auch an Hundeschuhe gewöhnt werden, wenn Bürgersteigen mit viel Streusalz beim Spazierengehen nicht ausgewichen werden kann. In jedem Fall sollten die Pfoten nach einem Spaziergang mit lauwarmem Wasser abgewaschen werden. „Ein Mantel kann bei kurzhaarigen Rassen oder bei unzureichender Unterwolle sinnvoll sein, muss aber passen und darf nicht reiben; erwachsene, gesunde Hunde mit Unterwolle kommen in der Regel mit Kälte gut zurecht“, sagt Dr. Wilczek.
Freigängerkatzen brauchen einen Zugang nach drinnen (Katzenklappe) oder mindestens einen wärmegedämmten, windgeschützten Rückzugsort. Eventuell sollten die Pfoten nach dem Reinkommen vorsichtig mit lauwarmem Wasser abgewischt werden, wegen des Streusalzes. Pfotensalben empfehlen sich nicht, da sie abgeleckt werden. „Viele Katzen meiden bei starker Kälte das Rausgehen, bleiben lieber drinnen mit Ausblick, etwa auf der Fensterbank“, sagt Dr. Wilczek, „dann sollte man sie auch lassen.“
(Text: PM Landkreis Darmstadt-Dieburg)

