
Mit der Vorlage seines 14. Tätigkeitsberichts bei der Kreisbeigeordneten Antje van der Heide bilanziert Waldemar Schütze, Ombudsmann des Hochtaunuskreises im Bereich der Sozialgesetzbücher II und XII, die Erfahrungen und Ergebnisse seiner Arbeit im Kalenderjahr 2025.
Ihm war es dabei ein Anliegen nochmal auf die Schwerpunktsetzung, hin zu einer langfristigen Vermittlung in Arbeit durch Stärkung der Aus- und Fortbildung, die sich mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes zum 1. Januar 2023 ergeben habe, hinzuweisen. Mit dem Ansatz von weniger Bürokratie und mehr Zeit für Vermittlung und Qualifizierung könnten anerkannte berufliche Abschlüsse besser erreicht werden, so Schütze.
Wie die angekündigten weiteren Anpassungen im Bereich des SGB II im Ergebnis ausgestaltet würden und welche Effekte sie erzielen, bleibe abzuwarten. Im Ergebnis hält er es für wichtig, dass Menschen, die die Hilfe der Solidargemeinschaft benötigen, auf diese Hilfe vertrauen könnten. Im Sinne sozialer Verantwortung und Solidarität sei es aber zugleich wichtig, auch Mitwirkung einzufordern und Verbindlichkeit zu schaffen.
Sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Jobcenter (KJC)
Wie schon in seinem letzten Bericht dargelegt, habe sich die Zusammenarbeit zwischen dem Kundenreaktionsmanagement (KRM) beim Kommunalen Jobcenter und dem Ombudsmann bewährt und sollte unbedingt weiter fortgesetzt werden.
Mit der Einbindung des KRM wird ein direkter Kontakt des Ombudsmannes mit der Sachbearbeitung des Kommunalen Jobcenters nicht notwendig und es können unnötige Verwaltungswege vermieden werden. Schütze bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich für die kompetente Zuarbeit des Kundenreaktionsmanagements.
Die Anzahl von Anfragen im abgelaufenen Jahr 2025 lag bei 623 Fällen und damit um 39 Fälle höher als 2024 (584). In 267 dieser Fälle (234 in 2024) ergab sich ein erweiterter Beratungsbedarf, der mehrheitlich die Zuständigkeiten des Kommunalen Jobcenters betraf.
„Nicht nur die Zahl der Anfragen an den Ombudsmann des Hochtaunuskreises zeigt, dass diese unabhängige Anlaufstelle für die Menschen im Kreis äußerst wichtig ist und weiterhin gebraucht wird“, betont Kreisbeigeordnete Antje van der Heide anlässlich der Berichtsübergabe durch den Ombudsmann.
Sie unterstreicht zudem: „Der Ombudsmann genießt aufgrund seiner besonderen Stellung das Vertrauen der Unterstützungssuchenden. Dabei spielt auch Herr Schütze als Mensch und in seiner ganzen Persönlichkeit eine erhebliche Rolle. Mit seiner enormen Lebenserfahrung, seiner langjährigen Berufserfahrung als Gewerkschaftssekretär, seiner enormen Sachkunde im Bereich der Sozialgesetzbücher, seinem Interesse an Menschen und seinem ausgeprägten Sozial- und Gerechtigkeitssinn ist er die ideale Besetzung für diese Aufgabe. Er stellt in der Ablaufstruktur der Kreisverwaltung ein wichtiges Bindeglied zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Fachbereichen und zugleich eine wichtige Ergänzung in der Struktur der Kreisverwaltung dar.“
Waldemar Schütze schließt seinerseits mit einem Dank für die gute Zusammenarbeit an die Sozialdezernentin: „Der Kreisbeigeordneten und zuständigen Dezernentin Antje van der Heide ist besonders zu danken, da sie stets offen und bereit ist, die entsprechenden Veränderungen vorzunehmen. Die Zusammenarbeit war immer orientiert an Lösungen, vertrauensvoll und sehr gut. Die innerhalb des Sozialdezernats verankerte Umgangskultur „Wir helfen gerne“ wirkt weiter nach.“
Hintergrund
Mit der Implementierung des Ombudsmanns wurde im Hochtaunuskreis bereits in 2011 eine Anlauf- und Ansprechstelle für Fälle aus den Bereichen des SGB II und XII geschaffen, über die Konfliktfälle vermittelnd zwischen Antragstellern und zuständigen Fachbereichen gelöst werden sollen. Waldemar Schütze nimmt diese Aufgabe seit 2011 ehrenamtlich wahr.
Organisatorisch werden dem Ombudsmann Einzelfälle telefonisch oder per E-Mail durch die Antragsteller oder Bevollmächtigten übermittelt. Über Nachfragen des Ombudsmannes beim zuständigen Fachbereich der Kreisverwaltung werden die Sachverhalte (etwa Bestandsdaten, Aktenzeichen, vollständige Anschrift und Telefonnummer) ergänzt und so aufbereitet, dass beim Kundenreaktionsmanagement Sachstandsanfragen erfolgen können.
Rückmeldungen zum Fall oder Bearbeitungsstand werden dem Ombudsmann in der Regel innerhalb einer Woche zurückgemeldet. In einem zwei- bis dreiwöchigem Rhythmus erfolgen dann in persönlichen Rückspracheterminen Fallaufarbeitungen der noch nicht geklärten Sachverhalte mit dem Fachbereich.
Bis 2020 fungierte Schütze hessenweit als einziger Ombudsmann für Fälle des SGB in Hessen. Inzwischen gibt es in Hessen weitere acht Ombudsstellen, die in Städten und Kreisen nach dem Vorbild des Hochtaunuskreises eingerichtet wurden. Mit allen Ombudsleuten steht der Ombudsmann des HTK in Kontakt und im gegenseitigen Austausch.
Sprechzeiten und Arbeitsweise des Ombudsmannes
Das Büro des Ombudsmannes ist Dienstag von 10 bis 12 Uhr und Donnerstag vom 16 bis 18 Uhr besetzt. Zu Sachverhalten im Zusammenhang mit Problemen im Bereich des SGB II (Grundsicherung bei Arbeitslosigkeit) und SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) wird die Beratung und Hilfe angeboten.
Der Kontakt erfolgt über Telefon: (06172) 999 8888 oder per E-Mail an ombudsmann@hochtaunuskreis.de. Danach erfolgt der Rückruf des Ombudsmannes, um noch zu klärende Fragen zielgenau zu klären und so den gesamten Sachverhalt konkret zu erfassen.
(Text: PM Hochtaunuskreis)
