Amt für Wohnungswesen setzt Projekt „Mietenmonitor“ 2026 fort
Seit Jahresbeginn lässt das Amt für Wohnungswesen systematisch Wohnungsinserate auf den wichtigsten Portalen im Internet auswerten. Bei Verdacht auf mögliche Verstöße gegen mietrechtliche Grenzen werden die Inserierenden angeschrieben und über die zulässige Miete aufgeklärt.
Das Projekt „Mietenmonitor“ testete das Amt in den ersten drei Monaten im vergangenen Jahr in einer Pilotphase. Für Katharina Wagner, Leiterin des Amts für Wohnungswesen, steht nach einer internen Auswertung fest: „Es gibt nach wie vor einen erheblichen Aufklärungsbedarf. Allein in den ersten drei Monaten haben wir rund 2700 Verdachtsfälle registriert und knapp 1000 Vermietende gezielt über die geltenden mietrechtlichen Vorgaben informiert. Deshalb setzen wir den ‚Mietenmonitor‘ fort und werden in einem nächsten Schritt auch in Postwurf-Aktionen über den qualifizierten Frankfurter Mietspiegel und seine Anwendung informieren.“ Rund 40 Prozent der beobachteten Inserate seien auffällig gewesen. Wagner sieht daher dringenden Handlungsbedarf: „Vor allem Menschen, die kurzfristig Wohnraum brauchen, laufen Gefahr, überteuerte Mietverträge einzugehen. Die Betroffenen zu informieren, betrachten wir als Beitrag zum Verbraucher:innen-Schutz“.
Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, sagt: „In Frankfurt werden in letzter Zeit viele Wohnungen überteuert angeboten. Denn nicht alle Vermieter kennen den Mietspiegel, der für faire Mieten einen klaren Rahmen liefert. Wir können und dürfen überhöhte Mieten aber nicht schweigend hinnehmen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mietrechts gelten für alle Marktteilnehmer:innen gleichermaßen und müssen eingehalten werden. Der ‚Mietenmonitor‘ ist ein wichtiges Informations- und Transparenzinstrument, um zu einem fairen Mietmarkt beizutragen. Er ermöglicht es uns, Vermietende über die in Frankfurt geltenden Regeln zu informieren. So schaffen wir mehr Klarheit und Orientierung auf einem angespannten Wohnungsmarkt.“
Im Rahmen des Mietenmonitors werden Wohnungsangebote auf Immobilienplattformen anhand klar definierter Kriterien ausgewertet, die sich am Frankfurter Mietspiegel orientieren. Wenn Inserate eine auffällige Miethöhe aufweisen, werden Anbieterinnen und Anbieter kontaktiert. Geprüft werden die Grenzen für die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) sowie für Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStrG).
Im Amt für Wohnungswesen sieht man gerade bei Mietangeboten auf Online-Plattformen ein erhöhtes Risiko für Verstöße gegen die geltenden rechtlichen Beschränkungen.
Insbesondere Menschen mit nur wenigen Netzwerken in Frankfurt wie Neuzuziehende sind oft auf Internetinserate bei der Wohnungssuche angewiesen. Es wird daher empfohlen, Angebote mit dem Mietspiegelrechner abzugleichen. Dieser findet sich unter frankfurt.de/mietspiegel-rechner.
(Text: PM Stadt Frankfurt)


