Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hat am gestrigen Donnerstag, 12. Februar, angekündigt, dass das Rechtsamt und das Hauptamt gemeinsam eine Überarbeitung der Bürgerhaussatzung und der Hausordnung für Bürgerhäuser prüfen sollen. Es soll untersucht werden, ob es möglich ist, bestimmten Personen oder Gruppen die Nutzung der Bürgerhäuser zu untersagen.
„Als Landeshauptstadt Wiesbaden wollen wir keinen Raum für antisemitische Hetze und Aufstachelung zum Hass bieten. Wiesbaden steht für Vielfalt im friedlichen Miteinander“, sagte Mende. Mit diesen Worten reagierte der Oberbürgermeister auf einen Pressebericht. Laut diesem hätten im Dotzheimer Haus der Vereine zwei Veranstaltungen stattgefunden, bei denen Propaganda für die iranischen Revolutionsgarden verbreitet worden sei. „Solche Propaganda steht deutlich im Widerspruch zur Haltung der Landeshauptstadt Wiesbaden, wie sie am gestrigen Mittwochabend auch in einer Erklärung des Stadtverordnetenvorstehers im Namen der gesamten Stadtverordnetenversammlung zur Situation im Iran artikuliert worden ist“, sagte Mende.
Der Ausschluss bestimmter Veranstaltungen ist jedoch rechtlich ein schwieriges Unterfangen. In der städtischen Bürgerhaussatzung ist klar geregelt, dass die Einwohner der Stadt sowie die im Stadtgebiet ansässigen juristischen Personen und Personenvereinigungen berechtigt sind, die Bürgerhäuser nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung zu benutzen. „Das bedeutet, dass die Stadt grundsätzlich nicht entscheiden kann, was in einem Bürgerhaus inhaltlich stattfindet, sofern dort nach Satzung und Hausordnung agiert wird. Das Hauptamt hat deshalb in dem erwähnten Fall korrekt gehandelt und die Nutzung genehmigt“, sagte der Oberbürgermeister. „Wir suchen aber nach einer Lösung für das Problem. Deshalb bitte ich das Rechtsamt und das Hauptamt, zu dem die Bürgerhäuser gehören, gemeinsam eine entsprechende Anpassung der Bürgerhaussatzung oder der Hausordnung für Bürgerhäuser zu prüfen. So bekommen wir gegebenenfalls eine Handhabe, um bestimmten Personen oder Gruppen die Nutzung untersagen zu können.“
(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)

