Ordnungsamt kontrolliert Cannabis-Anbauvereinigungen in Frankfurt am Main

Anzuchthalle mit Pflanzen auf circa 40 Quadratmetern. (Foto: Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main)

Am vergangenen Donnerstag hat das Ordnungsamt Frankfurt zwei Cannabis-Anbauvereinigungen mit gültiger Genehmigung kontrolliert. Eine weitere Vereinigung verfügt zwar bereits über eine Genehmigung, diese ist jedoch noch nicht aktiv. Die Kontrolle bei dem einen Verein erfolgte erstmals mit vorheriger Ankündigung, beim zweiten bereits zum zweiten Mal und ohne Vorankündigung. Beide Betriebe waren bei den Überprüfungen beanstandungsfrei.


Der erste kontrollierte Cannabis-Club in Fechenheim baut derzeit auf einer Fläche von rund 15 Quadratmetern zehn verschiedene Cannabissorten an. Die Pflanzen befinden sich aktuell in der Wachstumsphase, eine Ernte hat noch nicht stattgefunden, wird aber für Ende März oder Anfang April erwartet. Der Verein, professionell in einer Gewerbeimmobilie strukturiert, konzentriert sich nach eigenen Angaben auf qualitativ hochwertige Cannabis- und Haschischproduktion. Im Zuge der Kontrolle wurden insbesondere das Sicherheits-, Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept, die Mitgliederverwaltung sowie der Umgang mit Schnittabfällen thematisiert.

Der Verein hat bereits mehrere Anfragen zur Mitgliedschaft, verfügt derzeit aber noch nicht über einen festen Mitgliederstamm. Aufgrund der betrieblichen Größe strebt der Verein eine maximale Mitgliederzahl von 200 an, wobei pro Mitglied maximal 17 Gramm Cannabis pro Monat abgegeben werden sollen.

Der zweite Anbauclub in Sachsenhausen wurde bereits zuvor inspiziert. Bei der unangekündigten Nachkontrolle lag der Fokus auf der korrekten Durchführung der Ernteprozesse, der sachgemäßen Lagerung, der Einrichtung einer Abgabestelle für Cannabis und Haschisch an die Mitglieder des Clubs sowie der ordnungsgemäßen Beseitigung von Schnittabfällen. Dieser Club hat bereits eine erste Ernte von etwa 20 Kilogramm Cannabis durchgeführt und befindet sich derzeit in der Trocknungsphase einer zweiten Ernte. Hinsichtlich des Volumens ist er mit einer Anbaufläche von geschätzten über 100 Quadratmetern wesentlich größer. Auch hier ergaben sich keine Beanstandungen.

Nach aktuellem Stand sind in Hessen 16 Erlaubnisse für Anbauvereine erteilt worden, während 23 Anträge noch im Prüfstatus stehen. In Frankfurt wurden bislang drei Genehmigungen vergeben, sieben weitere Anträge befinden sich in Prüfung. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers ist für Frankfurt – basierend auf einer Obergrenze von einem Anbauclub pro 6000 Einwohner – eine maximale Zahl von rund 129 Clubs rechnerisch möglich.

Der rechtliche Rahmen für Cannabis-Anbauvereinigungen ist im Konsumcannabisgesetz (KCanG) geregelt. Danach sind diese Vereinigungen ausschließlich als nicht-kommerzielle, im Vereins- oder Genossenschaftsstatus organisierte Anbauclubs zulässig. Sie benötigen eine behördliche Betriebserlaubnis, die von den zuständigen Landesbehörden, für Frankfurt am Main ist dies das Regierungspräsidium Darmstadt, erteilt wird. Die Vereine dürfen Cannabis gemeinschaftlich für den eigenen Verbrauch ihrer Mitglieder anbauen und in begrenzten Mengen an diese abgeben, wobei eine Mitgliedschaft nur für Erwachsene mit Wohnsitz in Deutschland möglich ist und gleichzeitig die aktive Beteiligung der Mitglieder am Anbau vorgesehen ist.

Zudem gelten weitere gesetzliche Voraussetzungen:

• Clubs dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben und eine Person darf grundsätzlich nur Mitglied in einem Verein sein.

• Der Vertrieb ist ausschließlich an Mitglieder erlaubt; eine öffentliche Werbung, Sponsoring oder kommerzielle Abgabe ist verboten.

• Es sind umfassende Jugend- und Gesundheitsschutz- sowie Präventionskonzepte vorzuhalten, und die Prozesse rund um Anbau, Lagerung, Dokumentation und Abgabe müssen dokumentiert und kontrollierbar sein.

• Der Konsum von Cannabis auf dem Vereinsgelände ist nicht gestattet, und in der Umgebung gelten zusätzliche Schutzabstände zu sensiblen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten.

• Die Abgabe an Mitglieder ist mengen- und altersabhängig beschränkt, zum Beispiel maximal 50 Gramm pro Monat für Mitglieder über 21 Jahre.

• Das von der Anbauvereinigung erhaltene Cannabis darf nicht an Dritte, auch nicht an andere Mitglieder, weitergegeben werden.

• Zusätzlich dürfen pro Monat bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Person von der Anbauvereinigung abgegeben werden.

Die aktuellen Kontrollen zeigten, dass die überprüften Anbauvereinigungen die gesetzlichen Auflagen bisher erfüllen und die notwendigen organisatorischen, sicherheits- und präventionsrelevanten Maßnahmen umgesetzt haben. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und des Jugendschutzes wird das Ordnungsamt die weitere Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch künftig regelmäßig überprüfen.

(Text: PM Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main)