Nach Tollwut-Fall im Rhein-Pfalz-Kreis: Keine Gefahr in Frankfurt

(Symbolfoto: JosepMonter auf Pixabay)

Im Rhein-Pfalz-Kreis ist Mitte Februar bei einem verstorbenen Hund aus Dannstadt-Schauernheim das Tollwutvirus (Rabiesvirus, RABV) nachgewiesen worden. Das ursprünglich aus Russland stammende Tier war über eine Internetplattform von einer russischen Organisation erworben und gemeinsam mit weiteren Hunden und Katzen nach Mitteleuropa transportiert worden. Die Tiere waren für mehrere europäische Länder, darunter Österreich, die Schweiz, Belgien und Frankreich bestimmt. In den Zuständigkeitsbereich der Frankfurter Veterinärbehörde gelangte jedoch keines der Tiere aus diesem Transport.


Der Hund war Ende Januar operiert worden und zeigte nach der Narkose neurologische Auffälligkeiten, die sich nach der Entlassung aus der Tierklinik fortsetzten. In Abstimmung mit dem zuständigen Veterinäramt wurde das Tier noch am selben Tag in die Quarantänestation eines Tierheims in der Region gebracht, wo es in der darauffolgenden Nacht verstarb. Im Rahmen anschließender Untersuchungen auf verschiedene Viruserkrankungen wurde schließlich der Tollwut-Erreger nachgewiesen.

Die vorgelegten Einreisedokumente, darunter ein Nachweis über eine Tollwutimpfung sowie der implantierte Mikrochip, waren zunächst formal nicht zu beanstanden. Im Nachhinein ergab sich jedoch der Verdacht, dass das Alter des Hundes nicht korrekt angegeben und ihm möglicherweise andere Papiere zugeordnet worden waren. In diesem Fall wäre das Tier nicht wirksam gegen Tollwut geimpft gewesen. Die Kriminalpolizei Ludwigshafen ermittelt wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz.

Über das bundesweite Schnellwarnsystem wurden alle zuständigen Veterinärbehörden informiert. Sämtliche maßgebliche Kontaktpersonen sowie potenziell betroffene Tiere wurden ermittelt und informiert. Sofern erforderlich, wurde eine Tollwutimpfung empfohlen. Für Frankfurt am Main besteht keine Gefahr, da keines der Tiere hier untergekommen ist.

Der Fall macht deutlich, dass Tollwut trotz des insgesamt sehr hohen Schutzniveaus weiterhin eine ernstzunehmende Tierseuche ist. Die Erkrankung ist eine hochansteckende und nahezu immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die das zentrale Nervensystem von Säugetieren befällt und auch auf den Menschen übertragbar ist. Beim Hund erfolgt die Ansteckung meist durch den Biss eines infizierten Tieres oder durch Kontakt mit infektiösem Speichel. Nach einer Inkubationszeit von mehreren Wochen bis Monaten treten zunächst unspezifische Symptome wie Verhaltensänderungen oder Unruhe auf, später können Aggressivität, Schluckstörungen, Lähmungen und Krampfanfälle folgen. Nach Ausbruch der Krankheit verläuft sie nahezu immer tödlich.

Deutschland gilt seit 2008 offiziell als frei von terrestrischer Tollwut. Dieser Status wurde durch umfassende Impfprogramme bei Wildtieren sowie ein engmaschiges Monitoring erreicht. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts wurden seitdem keine in Deutschland erworbenen Fälle der klassischen Tollwut bei Landtieren mehr festgestellt. Tollwutviren kommen hierzulande jedoch weiterhin bei Fledermäusen vor. Auch importierte Tiere, wie in diesem konkreten Fall, aus Ländern mit Tollwutvorkommen können ein Risiko darstellen.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weist darauf hin, dass im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit Heimtieren eine gültige Tollwutimpfung verpflichtend ist. Auch wenn im Inland keine generelle gesetzliche Impfpflicht für Hunde besteht, rät die Frankfurter Veterinärbehörde weiterhin dringend zur Impfung von Hunden sowie von Freigänger-Katzen.

„Der aktuelle Fall in Rheinland-Pfalz unterstreicht die Bedeutung konsequenter Kontrollen, korrekter Einfuhrbestimmungen und einer verantwortungsvollen Tierhaltung, um den tollwutfreien Status Deutschlands dauerhaft zu sichern“, sagt Markus Findeis, Leiter der Veterinärbehörde im Frankfurter Ordnungsamt.

(Text: PM Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main)