
Wer als Gast in hessischen Städten und Gemeinden übernachtet, zahlt oftmals zusätzlich zum Übernachtungspreis eine Tourismusabgabe, Übernachtungssteuer oder Kurtaxe. Angesichts der hohen Übernachtungszahlen in Offenbach am Main führt die Stadt nun – wie bereits andere Großstädte in Hessen zuvor – ebenfalls eine Abgabe zum 1. April 2026 ein: Ortfremde zahlen dann einen Tourismusbeitrag von zwei Euro pro Nacht. Dies gilt für alle geschäftlichen und privaten Übernachtungen in Hotels, Pensionen und anderen Unterkünften, einschließlich der kostenpflichtigen Privatunterkünfte (etwa Airbnb).
Die Einnahmen sind von den Beherbergungsbetrieben quartalsweise an die Stadt abzuführen und werden zweckgebunden zum Erhalt und zum Ausbau der touristischen Infrastruktur eingesetzt, von der auch die in Offenbach lebende Bevölkerung und die Beschäftigten in Unternehmen einen Nutzen haben. Stadtkämmerer Martin Wilhelm macht deutlich: „Wir haben uns entschieden, die Abgabe einzuführen, um die Einnahmesituation der Stadt zu verbessern, ohne dass die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger vor Ort dafür zahlen müssen.“ Die Einführung des Tourismusbeitrages hatte die Stadt im Vorfeld mit der IHK Offenbach und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Hessen einvernehmlich verabredet.
Voraussetzung für die zweckgebundene Erhebung eines Tourismusbeitrags war die Anerkennung Offenbachs als „Tourismusort“ durch das Land Hessen. Den entsprechenden Antrag hatte die Stadt im September 2025 beim Hessischen Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidium Kassels gestellt. Ende Januar 2026 stimmte der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum der Vergabe dieses Titels zu, sodass die Offenbacher Stadtverordneten im Februar die erforderliche Tourismusbeitragssatzung beschließen konnten, die zum 1. April 2026 in Kraft tritt.
Hintergrund
Angesichts der finanziellen Situation der Kommunen erheben immer mehr Städte und Gemeinden eine „Übernachtungssteuer“ oder einen Tourismusbeitrag. Während eine „Übernachtungssteuer“ im Rahmen des kommunalen Satzungsrechts eigenständig erhoben werden kann und wie andere Steuern nicht zweckgebunden ist, müssen hessische Kommunen für die Einführung einer Tourismusabgabe oder Kurtaxe zunächst entsprechend als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort vom Land anerkannt sein. Die Einnahmen aus dieser Abgabe müssen in die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Kur-, Erholungs- und sonstigen Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für diesen Zweck durchgeführte Veranstaltungen verwendet werden.
Um als Tourismusort prädikatisiert zu werden, muss eine Kommune die entsprechende touristische Infrastruktur nachweisen, die wie im Fall Offenbach überregional bedeutsame Einrichtungen wie Museen (Deutsches Ledermuseum – DLM, Klingspor Museum, Haus der Stadtgeschichte, Scape, Wetterpark Offenbach, Digital Retro Park), Veranstaltungshäuser (Capitol und Stadthalle) sowie geeignete Angebote zur Naherholung (Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, vielfältiges gastronomisches Angebot) umfassen. Als weiteres hartes Kriterium gilt, dass die Gästeübernachtungen in der Regel das Zweifache der Einwohnerzahl übersteigen müssen. Mit seinen – nach Zensus-Angaben – rund 130.000 Einwohnerinnen und Einwohnern übertrifft Offenbach diese Vorgabe seit Jahren deutlich: Allein 2024 verzeichnete das Statistische Landesamt insgesamt rund 324.000 Ankünfte von Gästen und 625.000 Übernachtungen in Offenbacher Beherbergungsbetrieben.
Frankfurt am Main erhebt seit 2018 einen Tourismusbeitrag von derzeit zwei Euro pro Person und Übernachtung. Was zunächst nur für private Reisen galt, wurde 2024 auch auf Übernachtungen von Geschäftsreisenden erweitert. Dieselbe Summe ist seit April 2024 für Übernachtungen in Fulda fällig. Wiesbaden verlangt seit 2024 eine Kurtaxe von fünf Euro pro Person und Aufenthaltstag. In Darmstadt wird seit Januar 2023 für jede Übernachtung eine Steuer in Höhe von zwei Prozent der Netto-Übernachtungskosten erhoben. In Kassel beträgt die im Juli 2025 eingeführte Steuer fünf Prozent der Netto-Übernachtungskosten.
Weitere Informationen: www.offenbach.de/tourismusbeitrag
(Text: PM Stadt Offenbach)

