Sieben Katzen in zugeklebten Kartons in Offenbach zurückgelassen: PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

Symbolfoto Katzen (Foto: krystianwin auf Pixabay)

Tierquäler gesucht: Am Sonntagmorgen (23.) wurden in Offenbach sieben Katzen entdeckt. Ein Mann und eine Frau fanden auf einem Parkplatz an der L3405 Richtung Heusenstamm drei zugeklebte Kartons und brachten diese zum Waldzoo. Dort stellte sich heraus, dass sich in den Behältnissen fünf männliche und zwei weibliche Katzen befanden. In den Kartons waren keine Luftlöcher. Die Vierbeiner waren vergleichsweise wohlauf, aber verängstigt und verstört. Aufgrund des Zustandes der Tiere nimmt die Leiterin des Zoos an, dass sie höchstens zwei bis drei Stunden eingesperrt waren.


Die Katzen befinden sich nun im Tierheim und werden dort versorgt. Sie seien zwischen einem und drei Jahren alt, verschüchtert aber nicht scheu und gepflegt. Hinweise nimmt die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 069/80981234 oder das Veterinäramt unter 069/80654910 entgegen.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder bei der Tierrechtsorganisation zu melden: telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail und auch anonym

„Wir wollen aufklären, wer die Katzen einfach in Kartons gesteckt und auf dem Parkplatz ausgesetzt hat. Ohne die Finder hätten die Vierbeiner vermutlich nicht lange überlebt und wären qualvoll erstickt“, so Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA. „Der oder die Halterin hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und stattdessen das Tierheim um Hilfe bitten müssen. Die hilflosen Vierbeinerin einfach zurückzulassen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden.“

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

(Text: PM PETA Deutschland)