Empfehlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur vollständigen Entfernung junger Götterbäume

Symbolbild Götterbaum (Foto: Karduelis auf WikimediaCommons)

Das Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt empfiehlt, jetzt junge Götterbäume vollständig zu entfernen. Werden Götterbäume frühzeitig beseitigt, verhindert das die Ausbildung eines starken Wurzelsystems, das sich später nur noch mit großem Aufwand eindämmen lässt.


Der ursprünglich aus Asien stammende Götterbaum (Ailanthus altissima) breitet sich sehr schnell aus – sowohl über Samen als auch über Wurzelausläufer – und kann dabei in empfindliche Lebensräume wie die Eberstädter Streuobstwiesen oder Naturschutzgebiete eindringen, wo er heimische Pflanzen verdrängt und der einheimischen Tierwelt kaum nützt. Auch an Gebäuden und Wegen wird er zunehmend zum Problem: Seine kräftigen Wurzeln können Mauern, Pflaster und Asphalt beschädigen.

Der Klimawandel begünstigt Götterbäume, da sie mit Hitze, Trockenheit, aber auch mit verdichteten Böden und Luftverschmutzung gut zurechtkommen. Ältere Bäume sind nicht nur attraktiv, sondern spenden auch Schatten und filtern die Luft, weshalb sie in Straßen und Parks, aber auch auf Privatgrundstücken bewahrt werden. Der junge Nachwuchs hingegen sollte konsequent entfernt werden.

Umweltdezernent Michael Kolmer weist darauf hin, dass „gerade jetzt, bevor im späten Frühjahr der Blattaustrieb fortgeschritten ist, Götterbäume gut zu erkennen sind. Die kahlen Zweige tragen oft noch die typischen Fruchtstände und, im Gegensatz zu heimischen Laubbäumen, treibt der Götterbaum erst im Mai oder Juni aus.“

Bei Maßnahmen gegen den Götterbaum sind einige Punkte zu beachten:
Sprosse und Jungbäume müssen möglichst bei feuchtem Boden vollständig samt Wurzeln entfernt werden. Das bloße Abschneiden regt den Neuaustrieb erst recht an. Bei Jungbäumen mit einem Stammdurchmesser bis circa zehn Zentimeter hat sich die Methode des „Ringelns“ im Frühjahr bewährt. Die genaue Methodik wird auf der städtischen Homepage erläutert (https://www.darmstadt.de/leben/umwelt/im-gruenen/baeume/goetterbaeume).

Da selbst kleine Wurzelreste wieder austreiben können, sind regelmäßige Nachkontrollen unbedingt erforderlich. Zu beachten ist außerdem, dass Bäume mit einem Stammumfang ab 60 Zentimeter unter die Darmstädter Baumschutzsatzung fallen. Ihre Entfernung bedarf immer einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Samen, samentragende Äste und Wurzelmaterial können in kleineren Mengen über den Restmüll entsorgt werden, aber keinesfalls über die Biotonne, da sie keimfähig bleiben.

Zur Entsorgung größerer Mengen wird gebeten, mit dem EAD Kontakt aufzunehmen (E-Mail: ead@darmstadt.de). Da der Pflanzensaft Hautreizungen und die Pollen Allergien auslösen können, sollten bei allen Arbeiten Handschuhe und schützende Kleidung getragen werden.

Weitere Informationen über das Umwelttelefon des Umweltamtes können erfragt werden (Telefon: 06151 / 13-3313).

(Text: PM Wissenschaftsstadt Darmstadt)