Mitte April ist bei einem Pferd in Dreieich (Kreis Offenbach) das Equine Herpesvirus (EHV) nachgewiesen worden. Bisher gibt es keine weiteren bekannten Fälle von Pferdeherpes in der näheren Umgebung und in Hessen. Dennoch macht das Veterinäramt des Landkreises Darmstadt-Dieburg 03darauf aufmerksam, dass es sich um ein hochansteckendes Virus handelt.
Übertragung auf den Menschen?
Menschen können sich nicht mit EHV anstecken. Sie können jedoch Überträger des Virus sein, indem sie es an den Händen, der Kleidung oder der Ausrüstung (Putzeimer, Bürste etc.) haben und so auf andere Pferde übertragen können. Daher ist es sehr wichtig, sich nach dem Kontakt mit einem infizierten Pferd gründlich die Hände zu waschen, die Kleidung zu wechseln und die Ausrüstung zu desinfizieren.
Meldepflicht und Impfung
Seit dem 11. März 2026 besteht nach der neuen Tierseuchenmeldeverordnung eine Meldepflicht für Tierärztinnen und Tierärzte sowie für Leiterinnen und Leiter von Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen. Eine Anzeigepflicht gibt es hingegen nicht, weil das EHV keine anzeigepflichtige Tierseuche ist.
Eine gesetzliche Impfpflicht gegen das Equine besteht nicht. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt jedoch weiterhin die Impfung von Pferden gegen EHV.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://lhl.hessen.de/fachartikel/infektion-des-pferdes.
(Text: PM Landkreis Darmstadt-Dieburg)


