Gefahr von schweren Erkrankungen
Legionellen – Bakterien, die sowohl in natürlichen Gewässern und Böden als auch in nahezu allen technischen wasserführenden Systemen vorkommen können – sind gefährlich. Vor allem, wenn die legionellenhaltigen Aerosole (feinste Wassertröpfchen mit einem Durchmesser von weniger als 5 Mikrometern) eingeatmet werden. Eine Infektion kann unterschiedliche Krankheiten auslösen: das vergleichsweise milde Pontiac-Fieber, eine grippeähnliche Erkrankung, sowie die deutlich schwerwiegendere Legionellen-Pneumonie (Legionärskrankheit). Letztere kann insbesondere bei älteren Menschen, immungeschwächten oder kranken Personen einen schweren Verlauf nehmen und sogar tödlich sein. Spätestens seit den Legionellose-Ausbrüchen in Warstein (2013) und Jülich (2014) ist das Thema verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt.
Zum Schutz der Bevölkerung trat 2017 die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) in Kraft. Sie regelt den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern und hat zum Ziel, die Freisetzung legionellenhaltiger Aerosole zu minimieren. In Hessen überwachen die Regierungspräsidien die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kontrollieren regelmäßig den ordnungsgemäßen Betrieb dieser Anlagen.
Im Regierungsbezirk Darmstadt befinden sich insgesamt etwa 1200 aktive Anlagen, die von den drei Umweltabteilungen des RP in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden betreut werden. Im Jahr 2025 wurden 26 Maßnahmenwertüberschreitungen bearbeitet. In diesen Fällen überwacht das RP zum Schutz der Bevölkerung die ergriffenen Maßnahmen und die Ursachenforschung bis zum Wiedereinhalten des vorgeschriebenen Prüfwertes. Darüber hinaus sichtet das RP Sachverständigenprüfberichte und kontrolliert die daraus resultierenden Mängelbeseitigungen.
Derzeit wird das zentrale Regelwerk für den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen (VDI 2047 Blatt 2 und 3) überarbeitet, um sie stärker an die Anforderungen der 42. BImSchV anzupassen, auch hier ist das RP im Rahmen der Anhörung zum Entwurf des sogenannten Gründruckes mit eingebunden.
Während sich die Zuständigkeit der Umweltabteilungen der Regierungspräsidien auf industrielle Anlagen konzentriert, können auch Bürgerinnen und Bürger aktiv zur Vermeidung von Legionellen beitragen.
Das Regierungspräsidium empfiehlt
• Nach längerer Abwesenheit Duschen und Wasserleitungen zunächst einige Minuten durchspülen
• Beachten Sie die hygienischen Anforderungen (mind. 60 °C, keine Stagnation), um Legionellen zu vermeiden.
• Aerosolbildung beim ersten Durchspülen möglichst vermeiden, Abstand halten oder gut lüften
• Warmwassertemperatur überprüfen und bei Unsicherheiten Vermieter oder Hausverwaltung kontaktieren
• Das warme Wasser sollte überall im Leitungssystem immer eine Temperatur von mindestens 55 °C haben und am Austritt des Trinkwassererwärmers stets eine Temperatur von mindestens 60 °C einhalten, damit es zu keinem Legionellenwachstum kommt.
• Selten genutzte Wasserhähne regelmäßig betätigen
• Bei hohen Temperaturen sind auch Gartenschläuche ein idealer Brutplatz für Legionellen, deshalb auch hier das Wasser vor Gebrauch ablaufen lassen und Schläuche möglichst nicht in der Sonne lagern.
(Text: PM Regierungspräsidium Darmstadt)

