
Die Kreisstadt Dietzenbach setzt mit ihrem Förderprogramm zur Haus- und Hofbegrünung – „Dietzenbach begrünt“ – auch weiterhin ein starkes Zeichen für Klimaschutz und Lebensqualität: Der Magistrat hat die neue Förderrichtlinie beschlossen, so dass das Programm noch weitere zwei Jahre bis einschließlich März 2028 angeboten werden kann.
Mit Fördermitteln zu weniger Grau und mehr Grün am eigenen Haus
Im November 2024 startete in der Kreisstadt die Fördermaßnahme „Dietzenbach begrünt“ zur Haus- und Hofbegrünung. Sie unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, Flächen des eigenen Grundstücks zu entsiegeln und zu begrünen. Bewohnerinnen und Bewohner des Dietzenbacher Westends haben seitdem die Möglichkeit, das Dach, die Fassade oder den Hof ihres Hauses zu begrünen – und zwar mit Zuschüssen des hessischen Landwirtschaftsministeriums. Das größte Interesse bei Eigentümerinnen und Eigentümern im Westend, die sich bereits für das Förderprogramm interessierten oder es nutzen, lag bisher bei Entsiegelungen sowie Dachbegrünungen.
„Entsiegelte Flächen und Dachbegrünungen tragen dazu bei, Hitze zu reduzieren, Regenwasser zu speichern und die Biodiversität zu fördern. Das Förderprogramm bietet finanzielle Anreize und fachliche Beratung, um Projekte anzustoßen, die langfristig das Stadtklima verbessern – beginnend auf dem eigenen Grundstück“, berichtet Alexander Haus, Klimaanpassungsmanager der Kreisstadt.
Fördergebiet und Förderhöhe
Auch mit dem verlängerten Programm wird sich das Fördergebiet weiterhin ausschließlich über den Stadtteil Dietzenbach West erstrecken – dies ist Bestandteil der Förderrichtlinie. Das Stadtgebiet Westend wurde vom Ministerium aufgrund seiner besonderen mikroklimatischen Belastung ausgewählt, die in der Klimaanalyse ausgewertet wurde.
Die jeweilige Förderhöhe für Privatleute wird mit der Verlängerung des Programms pauschal für alle Maßnahmenarten angesetzt auf bis zu 85 Prozent. Die Förderung umfasst weiterhin Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen an Dach, Fassade und Hof – darunter förderfähig sind Beratungsleistungen sowie investive Kosten, die durch die Umsetzung durch Handwerksbetriebe entstehen. Neu ist, dass Zisternen nun auch bei Bestandsimmobilien berücksichtigt werden dürfen. Die bisher geltende, nachzuweisende Mindestfläche von 15 Quadratmetern, auf die sich eine Maßnahme bezieht, fällt weg – es können auch kleinere Flächen gefördert werden.
Weitere Informationen zum Thema unter www.dietzenbach.de/klima und www.dietzenbach.de/Haus-und-Hofbegrünung.
(Text: PM Kreisstadt Dietzenbach)

