Stadt Frankfurt erleichtert Public Viewing zur Fußball-WM 2026

(Symbolfoto: Sebastian Pociecha auf Unsplash)

Ordnungsamt erlässt Allgemeinverfügung

Die Bundesregierung hat sich dazu entschieden, anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft öffentliche Fernsehdarbietungen zu ermöglichen und im Mai eine entsprechende Verordnung erlassen. Dies betrifft ganz wesentlich Angebote in Sommer- und Wirtschaftsgärten von Gaststätten. Den Regelungsinhalt für Außengastronomieflächen hat die Stadt Frankfurt am Main nun in einer Allgemeinverfügung aufgegriffen, die am heutigen Dienstag, 2. Juni, veröffentlicht wird und mit Turnierbeginn am Donnerstag, 11. Juni, Wirkung entfaltet.


Da alleine in der Vorrunde 18 Spiele um 21 und 22 Uhr mitteleuropäischer Zeit beginnen, können die allgemein geltenden Lärmschutzregelungen an vielen Orten nicht eingehalten werden. Im Stadtgebiet Frankfurt wird daher zum Zwecke der Live-Übertragung von Spielen der Fußball-WM 2026 auf genehmigten Außenflächen von Gaststätten im Zeitraum von Donnerstag, 11. Juni, bis Sonntag, 19. Juli, der Beginn der Nachtzeit in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag jeweils auf 1 Uhr, in allen übrigen Nächten jeweils auf 24 Uhr hinausgeschoben. Dies geschieht pauschal und für das gesamte Stadtgebiet. Der Vorteil für die Frankfurter Gastronomen: Einzelne Anträge für jede Gaststätte und für jeden Sommergarten sind entbehrlich. Dazu sagt Ordnungsamtsleiter Holger Habich: „Es wird immer viel über Bürokratieabbau gesprochen. Wir haben uns deshalb für eine unbürokratische, einfache Lösung ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand und ohne Genehmigungsgebühren oder ähnliche Kosten entschieden.“

Das Hinausschieben des Beginns der Nachtzeit und die damit geltenden höheren Tages-Immissionsrichtwerte finden ausschließlich für die Dauer und zum Zwecke der Liveübertragung der Spiele Anwendung. Sie gelten nicht für Aufzeichnungen, Vor- oder Nachberichte, Interviews, Zusatzentertainment und ähnliches vor Beginn und nach Ende des jeweils live ausgestrahlten Spiels.

Der Gebrauch von Gasfanfaren, Vuvuzelas, Bongos oder anderen geräuschverursachenden Fanartikeln ist nicht erlaubt.

Je nach individueller Lage der Gaststätte in Gewerbe-, Misch- oder Wohngebieten gelten unterschiedliche Immissionsrichtwerte für die Tagzeit sowie für die bei Live-Übertragungen Nachtzeit, die zu beachten sind.

Public-Viewings auf anderen als bereits genehmigten Gastronomieflächen, wie zum Beispiel auf Sportgeländen oder Freiluft-Eventflächen, können nicht automatisch von den Ausnahmemöglichkeiten profitieren. Sie müssen einen Antrag beim Service-Center Veranstaltungen im Ordnungsamt stellen und erhalten einen individuellen Bescheid.

Die vom Land Hessen empfohlene Einzelfallbetrachtung hält man im Frankfurter Ordnungsamt für nicht sachgerecht. Amtsleiter Habich sagt: „Gemeinsame Fußballerlebnisse in der örtlichen Gastronomie sind eine stark nachgefragte und schöne Freizeitgestaltung. Dies mit einer Antrags- und Gebührenzahlungspflicht jedem einzelnen Gastronomen zuzumuten wäre gerade in der Kürze der noch zur Verfügung stehenden Zeit völlig unangebracht. Das Ordnungsamt vertraut durch die Schaffung von ausgleichenden Rahmenbedingungen auf gegenüber Gästen und Nachbarschaft verantwortungsvolle Gewerbetreibende, die ihre Gastronomie zum Ort eines angenehmen Zusammenseins anlässlich der Fußball-WM machen.“

(Text: PM  Stadt Frankfurt)